Seit 2022 führt der Betreiber der Lasertag-Arena in Neu-Ulm einen Rechtsstreit mit dem zuständigen Landratsamt. Denn die Behörde hat verfügt, dass nur, wer älter als 14 Jahre alt ist, Zutritt hat und dort mit Infrarotsignalen aus Pistolen auf andere Mitspieler schießen darf. Der Betreiber will aber auch jüngere Kinder zulassen. Jetzt haben sich beide Streitparteien in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geeinigt.
Ab 14 Jahren darf man in der Lasertag-Arena Neu-Ulm mitspielen. Außerdem gilt für alle, die noch nicht 16 sind, dass sie nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person und mit einer Einverständniserklärung Zutritt haben. Für Inhaber Sven Esswein ist die Altersbeschränkung nicht nachvollziehbar. "Das ist ein gallisches Dorf hier in Neu-Ulm." Er betreibe 140 Lasertag-Standorte, unter anderem in Stuttgart, Freiburg und Frankfurt. Neu-Ulm sei der einzige Standort mit einer derart strengen Regelung.
Vergleich: Alter von Kindern in Lasertag-Arena neu festlegen
Deshalb hat die Multi Laser Tag GmbH gegen die Altersbeschränkung des Landratsamtes Neu-Ulm geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg haben sich jetzt beide Parteien in einem Vergleich geeinigt: Der Betreiber muss demnach ein neues Konzept für den Standort vorlegen. Das Landratsamt Neu-Ulm hat sich verpflichtet, die Anlage danach zu bewerten und noch einmal zu begehen. Dann soll die Verwaltung erneut eine Altersbeschränkung festlegen.
Die Altersbeschränkung begründet das Landratsamt Neu-Ulm auf SWR-Anfrage so: Lasertag habe eine agrressionssteigernde Wirkung. Das sei unter anderem durch die Waffenähnlichkeit der Laser-Waffe, also des "Phasers", die Simulierung einer bewaffneten Gefechtssituation sowie Hintergrundmusik und Bedrohlichkeitsgefühl gegeben. Diese Aspekte ließen darauf schließen, dass Lasertag kognitiv und emotional von Kindern als Gefahrenszenario verarbeitet werde, so die Behörde.
Schadenersatzklage im Streit um Lasertag in Neu-Ulm
Sollte das Landratsamt Neu-Ulm weiter an der Altersbeschränkung ab 14 Jahren festhalten, will Lasertag-Arena-Betreiber Sven Esswein erneut klagen. Parallel zu diesem Verfahren läuft in Zusammenhang mit der Altersbeschränkung außerdem eine Schadensersatzklage gegen das Landratsamt.
Zurzeit gibt es in Deutschland keine einheitlichen Gesetze für Altersbeschränkungen beim Lasertag--Spiel. Die jeweiligen Ämter vor Ort müssen also für jeden Einzelfall gesondert entscheiden. Im Großteil seiner Anlagen, so Sven Eisswein, gelte eine Beschränkung ab zehn oder zwölf Jahren.