Ein Rind im Stall: Das Veterinäramt hat einem Landwirt aus Roggenburg-Meßhofen im Kreis Neu-Ulm ein Tierhalteverbot erteilt. Der Rinderhalter soll seit Jahren gegen den Tierschutz verstoßen haben (Sujetbild).

Verstoß gegen den Tierschutz

Landwirt in Roggenburg darf keine Tiere mehr halten

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Autor/in
Maren Haring
Maren Haring
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Sabine Bauer
Sabine Bauer

Das Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm verbietet einem Landwirt aus Roggenburg-Meßhofen die Tierhaltung. Der Rinderhalter hat demnach seit Jahren gegen den Tierschutz verstoßen.

Ein Landwirt aus Roggenburg-Meßhofen im Kreis Neu-Ulm darf keine Tiere mehr halten. Der Betrieb sei in den vergangenen Jahren durch wiederkehrende Verstöße im Bereich Tierschutz, Tierkennzeichnung und Tierkörperbeseitigung aufgefallen, teilte das Landratsamt Neu-Ulm dem SWR mit. Zuerst hatte die "Neu-Ulmer Zeitung" berichtet.

Landwirt mit "gravierenden Verstößen gegen Tierschutz"

Der Fall war Ende August ins Rollen gekommen, als eine Beschwerde beim Veterinärdienst am Landratsamt einging. Der Hof sei daraufhin zwei Mal kontrolliert worden. "Dabei wurden gravierende Tierschutzverstöße festgestellt, die zu dem Tierhaltverbot führten", teilte das Landratsamt weiter mit.

Reste von toten Tieren auf Misthaufen des Hofes

Die Behörde begründet den Schritt damit, dass der Halter beispielsweise kranke Kühe nicht erkenne und auch nicht absondere oder sie tierärztlich behandeln lasse. Bei der letzten Kontrolle seien außerdem auf einem Misthaufen des Hofes Tierkadaver beziehungsweise Reste von toten Tieren entdeckt worden.

Der Landwirt sei gegen das Tierhaltungsverbot vorgegangen, doch das Verwaltungsgericht in Augsburg habe es in einer vorläufigen Entscheidung als angemessen bewertet, so die Sprecherin des Landratsamtes. Anordnungen, Bußgelder und Strafverfahren hätten in den letzten Jahren zu keiner Besserung auf dem Hof in Roggenburg geführt.

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