Der neue Ulmer Oberbürgermeister wird erst nach der Stichwahl am 17. Dezember feststehen. Amtsinhaber Gunter Czisch (CDU) tritt gegen Martin Ansbacher (SPD) an.
Stichwahl wegen neuem Kommunalwahlgesetz
Dass es zu diesem Duell kommt, liegt an der Änderung des Kommunalwahlrechtes in diesem Frühjahr. Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss das Gesetz Ende März. Demnach gibt es bei Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen beim zweiten Urnengang keine Neuwahl mehr wie früher, als alle Kandidierenden wieder antreten konnten und sogar neue Bewerberinnen und Bewerber möglich waren.
In der Stichwahl sind nur noch die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen zugelassen. Das Wahlverfahren ist geändert worden, damit sich der Bürgermeister oder Oberbürgermeister auf eine absolute Mehrheit stützen kann. Damit hätte er mehr als 50 Prozent der Stimmen hinter sich. "Er erhält damit eine stabile demokratische Legitimation", teilte damals das Innenministerium mit.
Überarbeiteter Kandidat-O-Mat für Ulmer Stichwahl
Die Landeszentrale für politische Bildung hatte vor der Wahl am 3. Dezember einen Kandidat-O-Mat veröffentlicht, der sich vor allem an junge Menschen wandte. Vor der Stichwahl am 17. Dezember ist der Kandidat-O-Mat angepasst und wieder veröffentlicht worden.
Vorteil für Ansbacher?
Wie stehen nun die Chancen für die beiden Kandidaten bei der Stichwahl? Es sei jedenfalls kein Selbstläufer für Amtsinhaber Czisch, auch wenn er mit 43 Prozent zunächst die meisten Stimmen bekommen habe, schätzt Anja Meitner von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Herausforderer Ansbacher könne möglicherweise all die Stimmen einsammeln, die unzufrieden mit Czisch seien.
Darin wittert auch SPD-Kandidat Martin Ansbacher seine Chance. Der Wahlkampf habe gezeigt, dass es inhaltliche Überschneidungen zwischen ihm und der Drittplatzierten Lena Schwelling von den Grünen gebe. Er hat gehofft, dass Schwelling eine Wahlempfehlung für ihn abgibt. Das hat die grüne Stadträtin und Landeschefin am Dienstag nach der OB-Wahl allerdings nicht getan, ebenso wenig wie für seinen Kontrahenten und Amtsinhaber Gunter Czisch. Schwelling hatte zuvor eine Entscheidung angekündigt.
Czisch dagegen glaubt, dass Wahlempfehlungen überschätzt werden: "Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, wen sie in der Stichwahl wählen." Es gehe in den kommenden Tagen darum, mit den eigenen guten Argumenten zu überzeugen.
Wahlbenachrichtigung gilt auch bei Stichwahl
Bei der Stichwahl am 17. Dezember gelten in den Wahllokalen die bisherigen Wahlbenachrichtigungen. Es reicht nach Auskunft der Ulmer Stadtverwaltung auch der Personalausweis oder der Reisepass. Die Briefwahl kann online noch bis Montag, den 11. Dezember, beantragt werden.