Viele Landkreise verbieten wegen Wassermangel die Wasserentnahme aus Flüssen

Niedrige Wasserstände wegen Trockenheit

Wegen Wassermangel im Kreis Reutlingen: Wasser-Holen aus Flüssen verboten

Stand

Wegen Trockenheit sinken die Fluss-Pegel. Viele Landkreise in der Region Neckar-Alb und Nordschwarzwald verbieten daher, Wasser zu schöpfen. Der Kreis Reutlingen geht am weitesten.

Viele Bäche, Flüsse und Seen in der Region Neckar-Alb und im Nordschwarzwald führen gerade wenig Wasser. Das fördert den Algenwuchs. Die Gewässer können sich nicht mehr so gut selbst reinigen und die Schadstoff-Konzentration nimmt zu. Durch die hohen Wassertemperaturen ist außerdem weniger Sauerstoff im Wasser, den Fische und andere Lebewesen dringend brauchen. Um zu verhindern, dass sich die Situation weiter verschärft, haben viele Landkreise verboten, Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen zu entnehmen.

Kreis Reutlingen: Wasser aus Flüssen zum Blumengießen verboten

Im Kreis Reutlingen darf man ab sofort kein Wasser mehr aus einigen Flüssen und Bächen entnehmen - auch nicht zum Blumengießen. Wie das Landratsamt mitteilt, darf weder Wasser abgepumpt noch mit Eimern oder Gießkannen geschöpft werden. Das Verbot gilt bis einschließlich 15. September 2022. Es gibt aber viele Ausnahmen: Aus Neckar, Erms, Echaz und Teilen der Großen Lauter darf weiter Wasser entnommen werden. Hier sind die Pegel laut Landratsamt noch hoch genug.

Kreis Tübingen: Wasser-Pumpen verboten

Im Kreis Tübingen ist die Regelung lockerer: Bis zum 30. September ist es zwar verboten, Wasser abzupumpen, von Hand darf aber weiter geschöpft werden - etwa mit Eimern und Gießkannen. Wer beim Abpumpen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Im Fluss Steinlach sieht man die Steine wegen der Trockenheit
Die Steinlach in Tübingen hat derzeit wegen der Trockenheit wenig Wasser.

Kreis Calw: Bad Herrenalb stellt Brunnen ab

Im Kreis Calw ist es ähnlich wie im Kreis Tübingen verboten, Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Quellen, Seen und Teichen abzupumpen. Wie das Landratsamt mitteilt, darf weiter von Hand geschöpft werden. Auch Tiere dürfen in geringen Mengen mit dem Wasser getränkt werden.

Die Gemeinde Bad Herrenalb hat sogar die Brunnen abgestellt. Wie die Stadtwerke mitteilten, soll so angesichts der großen Trockenheit Wasser gespart werden. Nicht betroffen sind die städtischen Trinkbrunnen.

Kreis Tuttlingen: Wasser-Schöpfen verboten

Auch im Kreis Tuttlingen darf kein Wasser aus Seen, Flüssen oder Bächen abgeschöpft werden. Laut Mitteilung darf auch kein Wasser mit Gießkannen und Eimern geschöpft werden. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert laut Landratsamt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder sogar ein Strafverfahren.

Schwarzwald-Baar-Kreis: Jegliche Wasserentnahme untersagt

Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis darf kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern zur Bewässerung von Gärten oder Blumen entnommen werden. In einer Mitteilung des Landratsamtes heißt es, jegliche Art der Wasserentnahme zur Beregnung und Bewässerung sei untersagt.

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