Im Prozess um eine Messerattacke in einer Tübinger Buchhandlung hat am Mittwoch das Opfer ausgesagt. Zudem wurde dem Landgericht ein psychatrisches Gutachten über den Angeklagten vorgelegt. Seit vergangener Woche steht der Mann vor Gericht.
Opfer schildert die Tat
Das Opfer, eine 57-jährige Frau aus Tübingen, wurde am Mittwoch aus einem Nebenraum des Landgerichts Tübingen per Video zugeschaltet, weil sie mit dem Täter nicht in einem Raum sein wollte. Sie erzählte rund eine Stunde lang über den Messerangriff in der Buchhandlung. Die Frau schilderte, wie sie im vergangenen Jahr im Mai nach ihrer Arbeit in die Buchhandlung "Rosalux" gegangen sei. Sie habe nur ein Buch abholen wollen, so die 57-Jährige. Als ein Mann den Laden betrat, habe sie diesen nicht weiter beachtet.
Messerangriff wie "Schlag auf den Rücken"
Plötzlich habe sie einen starken Schlag auf den Rücken gespürt - wie von einem Vorschlaghammer. Ihr sei erstmal nicht bewusst gewesen, dass sie mit einem Messer attackiert wurde. Sie habe den Mann gefragt: "Was soll das? Ich kenne Sie ja gar nicht."
Erst als die Buchhändlerin rief "Mein Gott, Sie haben ein Messer im Rücken" hätte sie realisiert, was geschehen war. Währenddessen sei der Mann ruhig im Buchladen gestanden und habe einfach gewartet. "Wenn Sie wollen, können Sie die Polizei rufen", soll er laut Opfer gesagt haben.
Mann wollte ins Gefängnis, um Schulden zu entkommen
Beim Prozessauftakt Ende Januar sagte der Angeklagte aus, dass er möglichst lange ins Gefängnis wolle, um seinem Schuldenberg zu entkommen. Der habe zum Tatzeitpunkt zwischen 80.000 und 110.000 Euro betragen. Vor Gericht sagte der Mann aus Bayern aus, dass er spontan nach Tübingen gefahren sei. Dort habe er sich in einem Supermarkt ein Messer gekauft und dann nach einem Opfer gesucht. Das fand er in der Buchhandlung in der Altstadt. Mit voller Wucht rammte er dort einer ihm völlig unbekannten Frau das Messer in den Rücken.
Prozess am Landgericht Tübingen Attacke in Buchhandlung: Theologe stach auf Frau ein, weil er ins Gefängnis wollte
Der Mann, der im Mai 2023 eine Frau in einer Tübinger Buchhandlung niedergestochen hat, steht seit Mittwoch vor Gericht. Gleich zu Beginn legte er ein umfassendes Geständnis ab.
Psychiatrisches Gutachten: Angeklagter ist schuldfähig
Ein Gutachten, das am Mittwoch am Gericht vorgestellt wurde, attestiert dem Angeklagten bestimmte Zwangsstörungen und Besonderheiten der Persönlichkeit. Seine Schuldfähigkeit sei dadurch jedoch nicht eingeschränkt.
Der katholische Theologe war Schulleiter an einer Bildungseinrichtung für Erwachsene in Bayern. Laut einer Kollegin, die als Zeugin geladen war, sei er bei Studierenden und Kollegen beliebt gewesen. Probleme habe es nie gegeben. Die Tat habe sie total überrascht.
Opfer aus Tübingen kämpft noch mit Folgen
Das Opfer hat den Angriff nur durch eine Notoperation überlebt. Sie sei danach monatelang auf Schmerzmittel angewiesen gewesen und sei bis heute in Therapie, um ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten. Ständig Angst habe Sie aber nicht mehr - auch wenn sie weiterhin darauf achte, wer links und rechts von ihr steht. "Ich will mir mein Leben durch diese Tat nicht nehmen lassen", so die Frau.
Das Urteil wird am Freitag erwartet.