Mit seinem Urteil entsprach das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte für den 31 Jahre alten Hauptangeklagten unter anderem eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Sie sah zudem eine besondere Schwere der Schuld. Die stellte das Gericht aber nicht fest.
Beim Mitangeklagten ging das Gericht über die Forderung des Staatsanwalts hinaus. Er hatte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten plädiert. Das Landgericht Rottweil verurteilte den 36-Jährigen wegen erpresserischen Menschenraubs, räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung zu eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
SWR Reporterin Samantha Happ hat den Prozess verfolgt:
Verteidiger sehen Tat nicht restlos geklärt
Die Verteidiger hatten auf Freiheitsstrafen von höchstens zwei Jahren wegen räuberischer Erpressung plädiert. Die Anklage wegen Mordes und schweren Menschenraubes sei anhand der vorliegenden Beweise nicht haltbar. Nach Ansicht der Verteidiger blieb auch im Revisionsverfahren bis zuletzt die Frage ungeklärt, wer der beiden Angeklagten den Unternehmer erwürgt hat. Sie haben nun eine Woche Zeit, um erneut Revision einzulegen.
Bundesgerichtshof hatte erstes Urteil aufgehoben
Die beiden Männer waren bereits im Januar 2020 in erster Instanz vom Landgericht Rottweil für die Tat aus dem Jahr 2018 verurteilt worden – allerdings nur wegen Raubes und Erpressung. Doch wer von beiden den Geschäftsmann umgebracht hatte, blieb unklar. Die Angeklagten legten Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Der hob das erste Urteil in allen Punkten auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
Fall hatte großes Aufsehen in Horb erregt
In dem Fall ging es um den Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes aus Horb (Kreis Freudenstadt). Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3.000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer Männer in dem Haus gewesen, später kam der Hauptangeklagte dazu. Wer das lungenkranke Opfer in der Folge erwürgt hat, konnte das Gericht im ersten Verfahren nicht zweifelsfrei feststellen. Die beiden waren Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Fall hatte damals auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Getötete und der Hauptangeklagte befreundet waren. Der Geschäftsmann hatte dem Mann, der als Asylbewerber in Horb lebte, geholfen.