Die Tübinger Stadtverwaltung will, dass der Streit um die Besetzung der Stelle im Vorzimmer von OB Palmer (ruhende Parteimitgliedschaft bei den Grünen) und von Bürgermeisterin Daniela Harsch (SPD) juristisch geklärt wird. Sie hat deshalb am Dienstag einen Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt. Beim Gütetermin am Arbeitsgericht Reutlingen hatte die Richterin vorgeschlagen, die Stadt solle der abgelehnten Bewerberin 2.000 Euro bezahlen. Der Anwalt der Frau hatte 20.000 Euro für angemessen gehalten. Deshalb gab es bei dem Gütetermin keine Einigung. Nun findet am 26. Januar kommenden Jahres eine Verhandlung statt.
Klägerin wollte nur eine Teilzeit-Stelle
Die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung hatte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geklagt, weil sie die Stelle nicht bekommen hatte. Ihrer Meinung nach wurde sie abgelehnt, weil sie mit OB Palmer eine Liebesbeziehung hatte. Die Stadtverwaltung Tübingen widersprach dieser Darstellung. Die Klägerin sei zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, so die Stadtverwaltung. Damit wäre sie grundsätzlich für die Stelle in Frage gekommen. Die Frau habe aber nicht in Vollzeit arbeiten wollen, deshalb sei ihre Bewerbung abgelehnt worden. Sie habe außerdem angegeben, dass es ihr um eine Höhergruppierung gehe. Dafür habe es aber keine Grundlage gegeben.
Palmer war nicht beteiligt
Außerdem habe die Frau angegeben, in einer Beziehung zu leben, die zu schwerwiegenden Interessenkonflikten führen könne. Sie ist nämlich mit dem Chefredakteur des Schwäbischen Tagblatts, der Tübinger Lokalzeitung, liiert. Solche Interessenkonflikte seien zu vermeiden, so die Stadtverwaltung. Sie haben nach Angaben zufolge aber bei der Besetzung der Stelle keine Rolle gespielt. Palmer sei an der Besetzung der Stelle nicht direkt beteiligt gewesen. Er habe das Verfahren an die Bürgermeister Cord Soehlke (parteilos) und Harsch abgetreten, um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
Bekannt wurde der Fall durch einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" und der "Stuttgarter Nachrichten" einen Monat vor der Tübinger OB-Wahl im Oktober. Da lag das Bewerbungsverfahren allerdings schon ein Jahr zurück.