Nachdem Polizisten vergangenen Sonntag einen Gottesdienst in Bisingen-Thanheim unterbrochen haben, weil der Pfarrer eine Anwohnerin zugeparkt hatte, hat sich jetzt die Erzdiözese Freiburg zu Wort gemeldet - mit Kritik an dem Einsatz.
Aus Sicht der Erzdiözese Freiburg stellt die Unterbrechung des Gottesdienstes einen Verstoß gegen Artikel vier des Grundgesetztes dar - also gegen die ungestörte Religionsausübung. Dieser Verstoß sei schwerwiegender zu bewerten als die rechtlich problematische Parksituation, heißt es in der Stellungnahme. Die Störung des Gottesdienstes sei kein angemessenes Mittel zur Lösung der Situation gewesen. Wie die hätte aussehen können, lässt die Erzdiözese Freiburg in ihrer Stellungnahme jedoch offen. Vergangenen Sonntag hatten Polizisten einen Pfarrer in Bisingen-Thanheim während seiner Festpredigt unterbrochen, weil der Pfarrer mit seinem Auto eine Anwohnerin zugeparkt hatte.