Die Liste der Anklagepunkte gegen den 35-jährigen Fahrer war lang. Am Donnerstag ist er nun am Landgericht Freiburg unter anderem wegen des versuchten Mordes an einer Polizistin zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Fernsehbeitrag aus der Sendung SWR Aktuell BW von Reporter Leon Löffler:
Vor Gericht zeigte sich, dass der Mann nicht nur bei der Polizeikontrolle in Teningen (Landkreis Emmendingen) im vergangenen Dezember ohne Führerschein unterwegs war. Er hat noch nie einen Führerschein besessen, dafür aber jahrelang mit hochmotorisierten Sportwagen am Straßenverkehr teilgenommen. Den 191 PS starken Mietwagen hatte ihm seine Freundin für 1.400 Euro bei einer Autovermietung besorgt - auf seine Bitte hin.
Polizistin konnte sich gerade so retten
Im Dezember vergangenen Jahres war einer Polizeistreife das Auto auf einer Straße aufgefallen, die eigentlich nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder freigegeben ist. Als die Polizei ihren Streifenwagen am Straßenrand abstellte, um das Auto zu kontrollieren, bremste der Fahrer erst ab. Nachdem er dann erkannt habe, dass es sich um ein Polizeiauto handelt, drückte er das Gaspedal voll durch und steuerte direkt auf die Beamtin zu, die ihm das Zeichen zum Anhalten gegeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt soll der 35-Jährige außerdem betrunken und auf Drogen gewesen sein.
"Er nahm damit in Kauf, dass er mit der Polizistin kollidiert und sie tödlich verletzen könnte", argumentiert Richterin Lisa Schmenger bei der Urteilsverkündung. Nur durch einen Sprung zur Seite, in Richtung eines Bachlaufs hatte sich die Frau noch retten können. Das Auto habe sie am Knöchel erfasst, wodurch sie sich eine Prellung zuzog. Anschließend flüchtete der Fahrer mit um die 100 Kilometerm pro Stunde durch eine 30er-Zone.
SWR-Reporterin Samantha Happ über den Prozess:
Die Liste der Anklagepunkte ist lang
Vor dem Landgericht Freiburg musste sich der 35-Jährige wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand und Nötigung verantworten. Darüber hinaus war er auch wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt.
Vor Gericht kein Unbekannter
Der Mann ist der Justiz schon bekannt, er ist bereits wegen anderer Verkehrsdelikte, Erpressung, Körperverletzungen und weiteren Vergehen vorbestraft. Dass er hinter dem Steuer gesessen hat, daran hat das Gericht keinen Zweifel mehr. Sein Handy hatte sich mit dem System des Mietwagens verbunden, in einem Chatverlauf schrieb er nach der Tat "Bullen sind hinter mir her. Muss neues Auto organisieren", wie sich im Rahmen des Prozesses zeigte.