In Ettenheim kann ein Neubaugebiet eventuell nicht in der geplanten Form gebaut werden. 159 Wohneinheiten für 350 Bewohner sollten hier entstehen – doch weil sich am Rande des Flurstücks eine Streuobstwiese befindet, ist das Bauvorhaben jetzt gefährdet. Denn das Landesnaturschutzgesetz schützt solche Obstbäume streng.
Junge Familien brauchen Wohnfläche
Zusammen mit anderen bauwilligen Familien steht Franziska Esswein auf dem Flurstück "Supperten II", einer flachen Wiese zwischen Neubaugebieten und Reben. Ja, hier stünden zwar neben Tannen auch einige alte Obstbäume, aber die Wohnungsnot junger Familien in Ettenheim ginge vor. Zumal viele der Bäume ihren Zenit überschritten hätten und bereits morsch seien.
Streuobstwiesen wichtig für Artenschutz
Für den Naturschutzbund (NABU) Ettenheim sind gerade die alten Obstbäume von unschätzbarem Wert. NABU-Mitglied Ursula Stolz zeigt auf Efeubewuchs und Baumhöhlen: Diese böten geschützten Tierarten Lebensraum. Hunderte Vögel und Insektenarten würden hier wohnen. Sie wünscht sich, dass die Stadt so umplant, dass die Obstbäume stehen bleiben können.
Neun Mehrfamilienhäuser, zehn Doppelhaushälften, sieben Reihen- und 27 Einfamilienhäuser sollen auf dem Flurstück "Supperten II" entstehen. Das sei unnötiger Landschaftsfraß, findet NABU-Mitglied Hartmut Mohr. "Hier werden viel zu viele Einfamilienhäuser geplant", damit würde pro Kopf zu viel Fläche verbraucht.
Umplanung wäre teuer
Nur über Einfamilien-Baugrundstücke könne man eine gewisse Klientel an ländliche Gemeinden binden, erwidert Bürgermeister Bruno Metz. "Über solche Grundstücke bekomme ich auch Menschen hierher, die Berufe ausüben, die unserer Stadt vielleicht auch gut tun", gibt er zu bedenken.
Das Neubaugebiet umzuplanen, würde eine Million Euro Mehrkosten verursachen, sagt Bürgermeister Bruno Metz. Außerdem würde er insgesamt 185 junge Bäumchen als Ausgleichsmaßnahme pflanzen lassen.
Entscheidung des Landratsamtes mit Spannung erwartet
Doch frisch gepflanzte Bäume hätten erst nach Jahrzehnten einen ähnlich hohen ökologischen Wert, sagt Hartmut Mohr vom NABU Ettenheim. Laut Naturschutzgesetz gilt ein Streuobstbestand als besonders schützenswert, wenn er wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt ist. Die Entscheidung darüber liegt jetzt beim Landratsamt Ortenau und wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.