Gericht lehnt NABU-Antrag ab

Streuobstwiese in Großbettlingen darf gerodet werden

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Die Gemeinde Großbettlingen (Kreis Esslingen) darf die Streuobstwiese für ein Gewerbegebiet roden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag des Naturschutzbundes Baden-Württemberg (NABU) gegen die Rodung von drei Streuobstflächen in Großbettlingen bei Nürtingen abgelehnt. Die Streuobstbestände mit einer Gesamtfläche von rund 2.300 Quadratmetern sollen einem Gewerbegebiet weichen, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit.

Neuer Streuobstbestand soll angelegt werden

Das Interesse der Gemeinde an der Umwandlung überwiege das öffentliche Interesse an einer Erhaltung des Streuobstbestandes, hieß es weiter. Die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme - rund 3.000 Quadratmeter neuer Streuobstbestand, der an das Gewerbegebiet anschließen soll - ist nach Ansicht der Kammer ausreichend.

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