Erste Anzeichen gibt es früh: Das Landgericht Freiburg verurteilt Christian L. schon 2010 zu einer Haftstrafe, weil er ein Mädchen missbraucht und Kinderpornos besessen hat. Er kommt frei, aber unter Auflagen: Er muss sich regelmäßig mit seiner Bewährungshelferin treffen und an einem Programm für besonders rückfallgefährdete Straftäter teilnehmen - und er darf sich Kindern nur nähern, wenn ihre Eltern dabei sind.
Christian L. zieht bei Mutter und Sohn ein
Wohl Ende 2014 lernt er Berrin T. und ihren Sohn kennen. Er will mit ihnen zusammenziehen, das Landgericht Freiburg sagt nein. Das Jugendamt erfährt nach eigenen Angaben nichts davon. Christian L. zieht trotzdem zu Mutter und Sohn. Das meldet die Bewährungshelferin dem Landgericht. Das Gericht stellt Strafantrag, die Bewährungshelferin schaltet sich dreimal ein, daraufhin ermittelt die Polizei.
Eine jahrelange Serie von grausamen Taten beginnt
Von Anfang 2015 an vergeht sich Christian L. wieder an einem Kind. Zunächst jedoch nicht an dem Sohn von Berrin T., sondern an der Tochter einer Bekannten, auf die T. ab und zu aufpasst. Berrin T. glaubt offenbar, ihren eigenen Sohn so schützen zu können. Doch es dauert nicht lange, bis sich Christian L. auch an ihm vergreift. Das Paar vergewaltigt den Jungen und verkauft ihn via Internet an andere Männer. Die andauernde Serie von Taten soll jahrelang unentdeckt bleiben.
Fehlende Kommunikation - das Leiden geht weiter
Monate nach dem ersten Hinweis der Bewährungshelferin wird das Jugendamt eingeschaltet. Der Junge kommt in eine Pflegefamilie. Dagegen wehrt sich die Mutter und überzeugt das Freiburger Amtsgericht: Das Gericht sieht keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch, der Junge darf zurück zu ihr. Aber nur, wenn die Mutter den Jungen von Christian L. fernhalten würde. Sie verspricht es, die Richter glauben ihr. Das Jugendamt hat wenig Argumente, weil es nicht informiert wurde. Zu dem Zeitpunkt ist der Behörde noch nicht klar, dass L. gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat.
Offensichtlich kontrolliert niemand, ob der Junge nicht allein mit Christian L. ist. Das Amtsgericht gibt an, dass es sich auf das Jugendamt verlassen hat. Das Jugendamt hat dafür anscheinend keinen Auftrag vom Amtsgericht bekommen. Die Richterin am Amtsgericht wiederum weiß offensichtlich nicht genau, welche Gefahr von L. ausgeht. Sie weiß nichts von dem Urteil gegen ihn wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie.
Ein anonymer Hinweis gibt den Ausschlag
Wenige Monate später meldet sich eine Lehrerin beim Jugendamt, weil sich der Junge einem Mitschüler anvertraut hat. Das wertet die Behörde allerdings als "vagen Hinweis um drei Ecken". Diese Information verlässt das Jugendamt nicht, die Polizei wird nicht informiert. Auch das Oberlandesgericht in Karlsruhe glaubt der Mutter.
Erst nach einem anonymen Hinweis werden Christian L. und Berrin T. im September 2017 festgenommen. Er, die Mutter und sechs weitere Männer werden 2018 zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Behörden beginnen mit der Aufarbeitung
Während der Fall damit juristisch weitgehend aufgearbeitet ist, ist er es gesellschaftlich noch lange nicht. Die zuständigen Gerichte und Behörden lassen zunächst die Abläufe untersuchen und räumen Fehler ein (Beitrag vom 6.9.2019):
Eine Aufarbeitung auf Landesebene fand zunächst mit Hilfe einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus Sozial-, Justiz- und Innenministerium statt. Ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war im Herbst 2018 die Einsetzung der "Kommission Kinderschutz zur Aufarbeitung des Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes", an der fünf Landesministerien beteiligt waren. Heute wurde ihr Abschlussbericht vorgestellt.