Neben der Wohnung des Redakteurs, wurde auch die Wohnung eines weiteren Redakteurs durchsucht. Ebenso wurde in den Redaktionsräumen eine Razzia durchgeführt. Die Durchsuchungen fanden statt, da der Sender über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten berichtet und dabei auch die Plattform verlinkt hatte. Dem angeklagten Journalisten wird vorgeworfen, damit die verbotene Vereinigung Indymedia Linksunten unterstützt zu haben. Das Oberlandesgericht hatte im November die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, das alle drei Durchsuchungen als rechtswidrig eingestuft hat, im Fall des angeklagten Journalisten Fabian Kienert aufgehoben.
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