Konkret geht es um eine wenige Zeilen lange Meldung, die über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die onlineplattform linksunten.indymedia berichtete . Diese Meldung auf der Onlineseite von Radio Dreyeckland war zudem mit einem Hinweis auf das Webarchiv der verbotenen Organisation verlinkt- für die Staatsanwaltschaft eindeutig mehr als bloße journalistische Berichterstattung, vielmehr die Unterstützung einer verbotenen Organisation. Aber rechtfertigt ein kleiner Link die Durchsuchung von Redaktionsräumen eines Radiosenders?. Gericht und Verteidigung wiesen heute zur Eröffnung auf die Grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens für die Pressefreiheit hin. Und: kann man eine Organisation überhaupt noch unterstützen, die seit mehreren Jahren schon verboten ist und deshalb garnicht mehr existiert. Für die Verhandlung sind insgesamt neun Tage vorgesehen. Der Vorsitzende Richter deutete aber heute schon an, dass bereits mitte Mai mit Plädoyers und Urteil zu rechnen sei.
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