Wagen hätte nicht benutzt werden dürfen

29 Verletzte: Neue Erkenntnisse am Tag nach Maiwagen-Unfall in Kandern

Stand
Autor/in
Louise Schöneshöfer
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Leon Löffler

Die Polizei hat nach dem schweren Unfall einer Freundesgruppe in Kandern neue Erkenntnisse: Der umgekippte Maiwagen war wohl nicht zugelassen. Einige Fragen sind noch zu klären.

Nach dem schweren Unfall mit einem Maiwagen-Anhänger in Kandern (Kreis Lörrach) hat die Polizei am Donnerstag neue Erkenntnisse bekanntgegeben. Der Wagen hätte überhaupt nicht benutzt werden dürfen, sagte Polizeisprecher Thomas Spisla dem SWR. Außerdem seien viel zu viele Menschen auf dem Wagen gewesen. Es sei weder zulässig, einen solchen Maiwagen mit so vielen Personen zu betreiben, noch ihn im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.

Unfall mit Maiwagen-Anhänger: 29 Verletzte - 10 davon schwer

Eine Gruppe von Freunden war am Mittwochmittag mit einem Maiwagen unterwegs in Richtung Kandern, als der Traktor-Anhänger in einer abschüssigen Kurve auf die Seite kippte. Dabei fielen laut Polizei 29 Menschen aus dem Anhänger und verletzten sich - zehn davon schwer, drei von ihnen wurden mit einem Hubschrauber in die Klinik geflogen. Lebensgefahr besteht nach aktuellen Erkenntnissen nicht.

Die Verletzten hätten sich Schädel-Hirn-Traumata, Gehirnerschütterungen, Knochenbrüche oder Stauchungen zugezogen, hieß es vom Rettungsdienst.

Maiwagen ist kein Fastnachtswagen

Polizeisprecher Spisla berichtet von einer "Maiwagen-Problematik": Nur bei offiziellen Veranstaltungen "zur Brauchtumspflege" - wie etwa einem Fastnachtsumzug - werden laut Straßenverkehrsordnung Ausnahmen erteilt. Festwagen mit Personen im Anhänger dürfen demnach auch nur mit Sondergenehmigungen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde auf Fastnachtsumzügen fahren. Der Umbau mit Sitzbänken und Musikboxen muss vom TÜV geprüft sein, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Außerdem ist die Straße für solche Veranstaltungen im Bereich des Umzugs abgesperrt.

Im Fall vom Kandern gab es laut Polizei keine solche Genehmigung. "Wir haben keine Kenntnisse darüber, dass es vom TÜV geprüft wurde", so Spisla. Der TÜV Süd hat einem Sprecher zufolge derzeit keine Informationen zu dem Fall.

Man darf die Maiwagen im öffentlichen Verkehr nicht nutzen. Ein Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke ist dazu da, landwirtschaftliche Güter zu transportierten.

Anwohnerin sah am Unfallort mehrere Maiwagen vorbeifahren

Eine Anwohnerin, die etwa 30 Meter entfernt vom Unfallort wohnt, hatte nach eigenen Angaben zur Unfallzeit zunächst einen Wagen mit lauter Musik vorbeifahren hören.

Ein wenig später ertönte demnach ein Knall. Die Frau, die anonym bleiben möchte, sagt, es sei üblich, dass Maiwagen in der Region unterwegs seien - auch, wenn es nicht erlaubt ist. Auch nach dem Unfall sei noch ein Maiwagen durch die gesperrte Straße gefahren.

Bürgermeisterin: Zum Glück nichts Schlimmeres passiert

Am Tag nach dem Unfall sitzt der Schreck in der Gemeinde noch tief, aber es herrscht auch Erleichterung. "Es ist zum Glück nichts Schlimmeres passiert", sagt Bürgermeisterin Simone Penner (Parteilos).

Noch am Tag des Unfalls und am Tag danach tauschte sie sich mit den leicht Verletzten aus und bekundete ihre Anteilnahme, wie sie dem SWR sagte. Im Mittelpunkt stünde nun die Arbeit der Polizei.

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Polizei ermittelt gegen den Fahrer

Diese ermittelt nun gegen den 22-jährigen Fahrer der Zugmaschine wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen. Er sei nicht alkoholisiert gewesen, habe aber keinen Personenbeförderungsschein und auch keinen Führerschein gehabt, heißt es von den Ermittlerinnen und Ermittlern.

Derzeit werden demnach die ersten Zeugen vernommen. Ob der Anhänger des Wagens versichert sei, muss ebenfalls noch geklärt werden.

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