Ein Mann wird in einen Gerichtssaal geführt.

Strafakte macht fassungslos

Meinung: Freigänger wieder wegen Vergewaltigung verurteilt - Wie viele Chancen noch?

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Leon Löffler

Bei einem Freigang aus der JVA vergewaltigt ein Mann eine Touristin. Schon wieder. Verdient er noch eine Chance auf ein Leben in Freiheit? Die Meinung von SWR-Reporter Leon Löffler.

Lassen sie uns über eine schwere Straftat sprechen, für die ein 62-Jähriger in Freiburg zu fünf Jahren, sechs Monaten Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist: Im Oktober 2023 verfolgt der Täter in Freiburg eine junge Frau, gibt sich vor ihr als Polizist aus. Sie folgt ihm in Richtung einer Tiefgarage. Dort vergewaltigt er die junge Frau. 

Der Mann heißt Daniel R. Er lebt in Freiburg. Sein Wohnsitz? Die Justizvollzugsanstalt. Dort sitzt er seit 2009 in Sicherungsverwahrung. Die Tat begeht er während eines Freigangs aus dem Gefängnis. Als Fake-Polizeiausweis nutzt er seinen Freigänger-Schein. Liest man die Strafakte des Täters, macht es einen fassungslos. Was hatte Daniel R. im Oktober 2023 allein auf den Straßen in Freiburg zu suchen?

Auch Schwerstkriminelle haben Recht auf Wiedereingliederung

Nach ersten Gesetzesverstößen in seiner Jugendzeit begeht R. mit 24 Jahren die erste Vergewaltigung an einer damals 17-Jährigen. Kommt in Haft. Kommt frei. Vergewaltigt eine 12-Jährige. Kommt vier Jahre später wieder frei. Holt seinen Schulabschluss nach, findet einen Job. Schritte zur Resozialisierung? Fehlanzeige! 

Daniel R. vergewaltigt drei weitere Frauen und muss wieder in Haft. Diesmal – nach bereits fünf Vergewaltigungen – auch mit anschließender Sicherungsverwahrung.  Das war 1996. Seit 2009 sitzt er in der JVA Freiburg. Auch Schwerstkriminelle in Sicherungsverwahrung haben in Deutschland ein Recht auf Wiedereingliederung. So fordert es unser Bundesverfassungsgericht. 

Noch eine Chance für den Verurteilten? Ich finde: nein.

Das hängt von der Sozialprognose und der Gefährlichkeit der Täter ab. Im diesem Fall beurteilen das zwei forensische Psychiater. Und deren Gutachten ist ganz offensichtlich vollkommen falsch. Dank ihrer positiven Prognose darf Daniel R. ab 2023 zunächst für begleitete und kurze Zeit später auch für unbegleitete Freigänge aus dem Gefängnis. Dann wird die sechste Frau Opfer von R.‘s Vergewaltigungen. 

Nach einer zweiten, einer dritten, im Fall von Daniel R. sogar einer vierten Chance auf ein Leben in Freiheit: Sollte der 62-Jährige nach den nächsten nun verhängten fünfeinhalb Jahren Haft und weiteren Jahren in Sicherungsverwahrung die nächste Chance auf ein Leben in Freiheit bekommen? Ich finde: nein. 

Es geht auch um den Schutz der Allgemeinheit

Wie viele Chancen bekommt man? Das ist eine ganz schwierige Frage. In diesem Fall geht es um die persönliche Freiheit des Inhaftierten, aber eben auch um den Schutz der Allgemeinheit. Und wie sollen wir diesen Teufelskreis aus Haft, Entlassung, Vergewaltigung sonst den vielen Opfern erklären? Den jungen Frauen, die heute Mitte 40/Mitte 50 sind und die die Folgen dieser Taten ihr Leben lang mit sich rumschleppen? 

Ich bin total dafür, dass Sicherungsverwahrung möglichst human gestaltet wird. Dafür sollten ausreichend Mittel eingesetzt werden – auch mehr als bisher. Für Ausgänge mit JVA-Beamten sollte genug Geld und Personal da sein.

Und vielleicht qualifiziert sich der Verurteilte in Haft und Sicherungsverwahrung durch Therapie und gute Führung irgendwann wieder für solche bewachten Ausgänge. 
Ich finde nur: Daniel R. hat seine Chancen vertan auf ein Leben in Freiheit – so hart das klingen mag. Denn eine Frage bleibt: Hätte man hier nicht früher viel Leid verhindern können?

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