Neben der Tür des Freiburger Landgerichts hängt ein Schild mit dem Wappen des Bundeslandes.

Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg

Sicherungsverwahrter gesteht Vergewaltigung auf Freigang aus JVA

Stand
Autor/in
Lukas Herzog

Ein Sexualstraftäter in Sicherungsverwahrung soll bei einem unbewachten Ausgang eine Touristin vergewaltigt haben. Das gestand er zu Prozessbeginn vor dem Freiburger Landgericht.

Dem 62-jährigen Daniel R. wird vor Gericht vorgeworfen, im Oktober 2023 eine Frau in ein Parkhaus in Freiburg gelockt und dort vergewaltigt zu haben. Beim Prozessauftakt am Landgericht Freiburg ließ der Angeklagte über seinen Anwalt ausrichten, er wolle nichts abstreiten. Zum genauen Tathergang wollte er sich nicht äußern. Er bestätigte aber: Die Vergewaltigung habe sich zugetragen, wie von der Staatsanwaltschaft geschildert. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat war der Angeklagte, ein verurteilter Sexualstraftäter in Sicherungsverwahrung, Freigänger, er durfte sich also ohne Bewachung für eine begrenzte Zeit außerhalb des Gefängnisses aufhalten. 

Nur sehr leise war die Stimme des Angeklagten am Montag durch die Lautsprecher des weitläufigen Sitzungssaals des Landgerichts Freiburg zu hören. Mit grauem Pullover und Brille saß der 62-jährige auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger. Zum Verhandlungsauftakt verlas die Staatsanwaltschaft die Anklage.

Daniel R. soll sich als Polizist ausgegeben haben

Daniel R. soll sich im Oktober 2023 bei einer Frau als Polizist ausgegeben haben. Er soll der Frau gesagt haben, sie habe verbotenerweise Fotos von Gebäuden aufgenommen und müsse ihn deshalb auf eine Polizeidienststelle begleiten. Stattdessen soll er sie dann aber in ein Parkhaus gelockt und vergewaltigte haben.  

Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeklagte Freigänger

Besonders brisant an dem Fall ist: Daniel R. war zu dem Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat Freigänger. 1997 war er bereits wegen einer begangenen Vergewaltigung zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Für die Sicherungsverwahrung war er ab 2009 in Freiburg untergebracht. Zwischen 2019 und 2023 durfte er wiederholt die Haftanstalt verlassen. Bei einem dieser Freigänge soll er die Vergewaltigung begangen haben.

Fünf weitere Verhandlungstermine sind für den Prozess gegen Daniel R. geplant. Weil der Angeklagte die Vergewaltigung eingeräumt hat, könnte sich die Prozessdauer aber verkürzen. Der nächste Verhandlungstermin ist am kommenden Montag. 

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Lukas Herzog

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