Der wegen Vergewaltigung angeklagte Mann sitzt neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal in Freiburg.

Entscheidung am Landgericht

Fataler Freigang: 62-Jähriger in Freiburg wegen Vergewaltigung verurteilt

Stand
AUTOR/IN
Leon Löffler

Er war auf Freigang in Freiburg unterwegs - als Gefängnis-Insasse. Dann vergewaltigte der 62-Jährige eine Touristin. Dafür wurde er jetzt verurteilt. Wie konnte die Tat überhaupt passieren?

Weil er eine Touristin in einer Freiburger Tiefgarage vergewaltigt hat, hat das Landgericht Freiburg einen 62-Jährigen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dabei saß der Mann schon zum Zeitpunkt der Tat wegen Vergewaltigung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg und war dort in Sicherungsverwahrung. An jenem Tag war er auf einem Freigang und ohne Begleitung unterwegs.

Täter gestand die Vergewaltigung in Freiburg am ersten Prozesstag

Der Angeklagte Daniel R. hatte gleich am ersten Prozesstag die Schilderungen der Staatsanwaltschaft bestätigt. Demnach gab sich der Mann während eines genehmigten Freigangs im Oktober 2023 vor der Touristin als Polizist aus. Das 26 Jahre alte Opfer verstand kaum Deutsch, nur das Wort "Polizei".

Der Angeklagte nutzte als vermeintlichen Polizeiausweis seinen Freigänger-Schein und sagte der Frau, sie habe verbotenerweise Fotos von Gebäuden gemacht und müsse ihn deshalb auf eine Polizeidienststelle begleiten. Stattdessen lockte er sie dann in eine Tiefgarage und vergewaltigte sie.

Fehleinschätzung zweier Gutachter: Die lange Akte des 62-Jährigen

Im Prozess wird bekannt: Daniel R. hat eine einschlägige kriminelle Geschichte. Schon als Jugendlicher verstieß er gegen Gesetze. Die erste längere Haftstrafe bekam er, nachdem er 1986 eine 17-Jährige vergewaltigt hatte. 1990 folgte nach seiner Freilassung die nächste Vergewaltigung. Diesmal traf es ein zwölfjähriges Mädchen. Nach vier Jahren in Haft holte der heute 62-Jährige seinen Hauptschulabschluss nach und fand einen Job. Doch schon zwei Jahre später vergewaltigte er drei Frauen. Dafür wurde er mit 13 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung bestraft.

Seit 2009 sitzt er in der JVA Freiburg. Die gewährte ihm seit 2019 Lockerungen. 2023 folgten begleitete Freigänge, dann unbegleitete. Diese Lockerungen werden auf der Grundlage der Einschätzung von Gutachten veranlasst.

Es gab zwei Gutachten von forensisch erfahrenen Psychiatern zur möglichen Gefährlichkeit des Untergebrachten.

Michael Völkel, der Leiter der JVA Freiburg, sieht auch im Nachhinein die unbegleiteten Ausgänge des Mannes "angesichts der damals vorliegenden positiven Gutachten rechtlich zwingend zu gewähren, da keine für relevant erachtete Sachverhalte vorlagen, die eine Versagung von Ausgängen hätten rechtfertigen können". Man orientiere sich da an Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Das bedeutet übersetzt: Das Gefängnis kam rechtlich nicht drum herum, dem Mann die Ausgänge zu erlauben. Es habe sich um sehr umfangreiche Gutachten gehandelt, betonte Völkel.

Stand
AUTOR/IN
Leon Löffler