Video von Vernehmung gezeigt

Prozess um Tod von Ayleen - Angeklagter sprach erst von Reitunfall

Stand

Im Fall Ayleen ging es am vierten Prozesstag hauptsächlich um ein Video. Es offenbart, wie der Angeklagte die Ereignisse gegenüber der Polizei zunächst dargestellt hatte.

Der wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim bei Freiburg angeklagte Mann hat die Tötung der Schülerin bei seiner polizeilichen Vernehmung erst auf deutliches Nachhaken des ermittelnden Oberstaatsanwalts eingeräumt. Dies geht aus einem Vernehmungsvideo hervor, das am Montag bei dem Prozess vor dem Gießener Landgericht gezeigt wurde. Der Mann hatte den Tod des Mädchens zunächst als Reitunfall geschildert.

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger machte dem Angeklagten während der dreistündigen Vernehmung deutlich, dass diese Angaben nicht glaubhaft seien. Sollte die Obduktion etwas anderes ergeben, könne dies zu "negativen Schlüssen" führen. Der Anwalt des Mannes erklärte kurz darauf in dem Video, dass es sich um einen "Totschlag" gehandelt habe.

Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung

Die Schülerin und der Mann sollen sich aus dem Internet und über ein Online-Spiel gekannt und über Chats mit stark sexualisierten Inhalten in Kontakt miteinander gestanden haben. Angeklagt ist der 30-Jährige unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung.

Weinberge und im Hintergrund liegt eine Ortschaft.
Gottenheim ist ein kleiner Weinbergort am Tuniberg bei Freiburg.

Der Deutsche soll die 14-Jährige am 21. Juli vergangenen Jahres mit seinem Auto in ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg abgeholt und sie in ein rund 300 Kilometer entferntes Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben. Dort soll er versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er anschließend mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell gebracht und versenkt haben.

So berichtete SWR4 Baden-Württemberg am 13. Juni im Radio über den Prozessbeginn:

Auch vor Gericht hatte der Angeklagte in einer Erklärung die Tötung des Mädchens eingeräumt. Dabei gab er an, die Tat im Streit begangen zu haben - die Ermittler gehen hingegen von einem sexuellen Motiv aus.

Weitere Zeugen sagen in Gießen vor Gericht aus

Am vierten Prozesstag wurde auch ein Bekannter des 30-Jährigen als Zeuge gehört, bei dem er sich vor der Tat noch Geld für Benzin geliehen haben soll. Dabei habe er angegeben, dass er Verwandte besuchen wolle, sagte der Zeuge. Ein weiterer Zeuge, der sich als Mitarbeiter eines Naturschutzprojekts in der Nacht zum 22. Juli nahe dem Teufelsee aufhielt, schilderte, dass er durch ein Auto und dessen Scheinwerfer wach geworden sei. Das Auto sei kurz darauf davongefahren.

Insgesamt 15 Verhandlungstage sind für den Prozess bislang anberaumt.

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