Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über den Streit um die Altlastensanierung der Deponie "Kesslergrube" in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) verhandelt. Für das Gericht ging es um die Frage, ob ein Umweltverband in diesem Fall überhaupt klagen darf. Geklagt hatte nämlich der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Entschieden wurde nun, dass die juristische Auseinandersetzung in eine weitere Runde geht.
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss neu verhandeln
Die Leipziger Richter verwiesen den Fall nun zur erneuten Verhandlung an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) nach Mannheim zurück. Die Bundesrichter gaben dem VGH auf, eingehend zu prüfen, ob die Sanierungspläne des Chemiekonzerns BASF dauerhafte Gefahren ausschließen.
Gemeinde und BUND: Entscheidung hat bundesweite Bedeutung
Die Umweltschützer hatten geklagt, nachdem das Landratsamt Lörrach den Sanierungsplan des Chemiekonzerns BASF für verbindlich erklärt hatte. Der VGH in Mannheim hatte die Klage allerdings abgelehnt.
Mit der neuen Entscheidung aus Leipzig, dass der Fall nun erneut in Mannheim verhandelt werden muss, ist der Umweltverband BUND zufrieden. Höchstrichterlich sei nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht bei der Sanierung von Altlasten haben, hieß es aus der Landeszentrale in Stuttgart.
Auch Grenzach-Wyhlens Bürgermeister Tobias Benz (CDU) hofft nach dem Urteil auf eine nachhaltige Sanierung der früheren Deponie durch die BASF. Neben dem Klagerecht, das das Gericht Umweltverbänden wie dem BUND zugesprochen hatte, sieht Benz in dem Urteil auch eine Tendenz in der Sache. Benz sagte dem SWR, die Bundesrichter hätten den VGH aufgetragen, "explizit die Dauerhaftigkeit und damit verbunden auch die Nachhaltigkeit der vom Landratsamt genehmigten Sanierungsmethode der Einkapselung auf den Prüfstand zu stellen". Der Chemiekonzern BASF will sich erst äußern, wenn ihm das Urteil schriftlich vorliegt.
In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten die Gemeinde Grenzach-Wyhlen und der Ortsverband des BUND im Vorfeld der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht von einer bundesweiten Dimension der Entscheidung gesprochen. Das Verfahren habe "Bedeutung für alle größeren Altlastensanierungen in Deutschland", hieß es.
In der Deponie "Kesslergrube" waren nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle der Basler Chemie- und Pharmaindustrie abgelagert worden. Die Frage ist nun, ob BASF die Altlasten wie geplant einbetonieren und in der Erde belassen darf.
Alternativ müsste das belastete Material komplett aus der ehemaligen Deponie herausgeholt werden. So hatte es nebenan der Roche-Konzern für 240 Millionen Euro getan. Das wünscht der BUND und spricht in der gemeinsamen Stellungnahme mit der Gemeinde von "hochgiftigen Chemikalien mit einer Halbwertszeit von mindestens 10.000 Jahren in unmittelbarer Nähe des Rhein".
Bürgermeister Benz: "Lastverschiebung auf künftige Generationen"
Grenzach-Wyhlens Bürgermeister Benz hatte gehofft, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in der Sache entscheidet, also über die Form der Sanierung. "In allen bisherigen Instanzen ging es ja um formale Klagebefugnisse", sagte Benz. "Wir haben sehr viele Argumente gerade auf Sachebene, mit denen wir aufzeigen, dass diese Art der Sanierung nichts anderes ist als eine Lastverschiebung auf künftige Generationen."