In der Stuttgarter Innenstadt tritt an diesem Freitag die neue Waffenverbotszone in Kraft. Sie sieht vor, dass in der Stuttgarter City an den Wochenenden und vor Feiertagen nachts keine Waffen und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimeter mitgeführt werden dürfen. Unter das Verbot fallen auch Elektroschocker. Anlasslose Kontrollen werde es aber nicht geben, betonte der Stuttgarter Polizeipräsident Markus Eisenbraun.
Waffenverbotszone gilt in zwei Bereichen
Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst einen großen Teil der Stuttgarter Innenstadt. Dieser reicht vom Hauptbahnhof bis zum Finanzamt am Rotebühlplatz und vom Haus der Wirtschaft bis zum Leonhardsviertel und der Staatsgalerie. Ein zweiter Bereich umfasst den Stadtgarten.
Der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) sagte im Vorfeld der Einführung, dass mit einer Waffenverbotszone zwar nicht alle Messerdelikte verhindert werden könnten, aber ihre Zahl solle wirksam reduziert werden. Die Waffenverbotszone solle eine "stark präventive Wirkung" entfalten. Weiter sagte der Oberbürgermeister: "Präventive und repressive Maßnahmen sowie Betreuung durch Mobile Jugendarbeit sollen sich ergänzen und ineinander greifen."
Auch Baumschneidewerkzeug ist verboten
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass beispielsweise sogenannte Butterflymesser, Schlagringe oder Totschläger generell verboten sind. Durch die neuen Vorgaben gilt dies nun auch für Messer mit Klingen, die vier Zentimeter oder länger sind. Das gleiche gilt für Werkzeuge mit feststehender Klinge wie Sensen, Hecken- und Baumschneidewerkzeug. Außerdem darf man keine sogenannten Elektroschocker mit sich führen, selbst wenn sie mit dem Prüfzeichen "PTB E" versehen sind.
Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich
Die Stadt Stuttgart weist daraufhin, dass ein Verstoß gegen die neue Regelung mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann, mindestens jedoch mit 200 Euro. Die Polizei kann Waffen und Messer beschlagnahmen.
Regelung gilt von 20 bis 6 Uhr an Wochenenden
Die neue Regelung gilt freitags und samstags sowie in Nächten vor Feiertagen jeweils von 20 bis 6 Uhr. Stuttgart ist die erste Stadt in Baden-Württemberg, die eine Waffenverbotszone beschlossen hat. Städte wie Hamburg oder Köln haben eine entsprechende Regelung schon länger.