Dass Stuttgart 21 nicht wie geplant kommendes Jahr in Betrieb gehen wird, beschäftigt auch den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Warum dauert alles noch länger? Wer ist wofür zuständig? Und wie teuer wird das alles? Die Fraktion von CDU und CSU fordert Antworten und hatte deshalb kurzfristig am Freitagmorgen eine Sondersitzung beantragt. Das Ergebnis: Die Bahn muss sich erklären. Und zwar in einer zweistündigen Sondersitzung in eineinhalb Wochen.
Fraktionsvize Lange: "Bahn lügt Steuerzahlern ins Gesicht"
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ulrich Lange (CSU) erinnerte vor der Sondersitzung daran, dass die Deutsche Bahn noch vor kurzem erklärt hatte, dass die Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs im kommenden Jahr klappen werde. Nun sei klar, dass sie damit der Politik und dem Steuerzahler systematisch ins Gesicht gelogen habe, so Langes Vorwurf. Die Verschiebung der Fertigstellung sei eine Frechheit.
Komplizierte Inbetriebnahme Stuttgart 21: Diese Schritte sind jetzt noch bis zum Start nötig
Die Bahn plant, S21 stufenweise in Betrieb zu nehmen. In verschiedenen Schritten soll getestet werden. Doch geschieht das auf dem Rücken der Fahrgäste?
Wie der SWR aus Mitgliederkreisen des Ausschusses erfahren hat, wird nun erneut eine Sondersitzung einberufen, zu der nicht nur das Verkehrsministerium, sondern auch die Deutsche Bahn bestellt wird. Diese soll am 26. Juni stattfinden, direkt vor der regulären Sitzung des Ausschusses.
Uneinigkeit im Verkehrsausschuss?
Einig über das Thema sei man sich nicht, hat der SWR aus dem Ausschuss erfahren. Denn Mitglieder anderer Fraktionen hätten die Frage gestellt, welche Antworten sich die Unionsfraktion von der Bahn erhoffe, die noch nicht in der Pressekonferenz des S21-Lenkungskreises am Dienstag beantwortet wurden. Andere Mitglieder hätten sich vorab von der Bahn nicht informiert gefühlt.
Michael Theurer (FDP), Staatssekretär im Verkehrsministerium, soll demnach am Freitagmorgen dem Ausschuss erklärt haben, dass Stuttgart 21 ein privatwirtschaftliches Projekt sei, in deren Kommunikationsstrukturen nicht der Bundestag als erstes über Änderungen und Anpassungen informiert werde.