Polizeimarkierungen sind auf einer Straße zu sehen. In Eislingen ist eine junge Frau durch mehrere Schüsse auf einer Straße verletzt worden.

Nach Schießerei in Esslingen-Mettingen

Schuss-Serie in der Region Stuttgart: Erstes Urteil gefallen

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Verena Neuhausen
Verena Neuhausen

Im September 2022 begann eine Serie von Schießereien im Großraum Stuttgart. Im ersten großen Fall aus Esslingen erging am Mittwoch vor dem Landgericht das Urteil.

Seit etwa einem Jahr häufen sich Vorfälle in der Region Stuttgart, bei denen laut Ermittlern Mitglieder zweier Banden aufeinander schießen. Der erste große Fall aus dieser Schuss-Serie wurde seit März vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Am Mittwoch ist nun das Urteil gegen vier Männer gefallen, die sich wegen gemeinschaftlichem versuchten Totschlags verantworten mussten.

Der Hauptangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt, der zweite zu fünf Jahren, der dritte zu vier Jahren und der vierte Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis. Die vier Verurteilten hatten an einer Schießerei in Esslingen-Mettingen unweit des dortigen Mercedes-Werkes teilgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb der nächsten Woche kann Revision eingelegt werden.

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Gericht: Tod anderer bewusst in Kauf genommen

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigten, vor allem der Hauptangeklagte, den Tod von Menschen der gegnerischen Gruppe bewusst in Kauf genommen haben. Dies würden Dashcam-Aufnahmen belegen. Zudem habe der Hauptangeklagte zuvor mehrfach Drohungen ausgesprochen. Er habe allein sieben Mal geschossen. Deshalb seien die Haftstrafen verhältnismäßig hoch.

In Esslingen fielen 18 Schüsse - niemand wurde verletzt

Im Prozess hat das Gericht zu rekonstruieren versucht, was im September 2022 in Esslingen-Mettingen passiert ist. Demnach sollen sich die vier Angeklagten an einem Montagabend vor einer Gaststätte aufgehalten haben, als plötzlich mindestens drei andere Männer auftauchten. Innerhalb kürzester Zeit fielen laut Anklage zwischen den beiden Gruppen 18 Schüsse. Verletzt wurde jedoch niemand.

Dennoch trat einer der Männer aus der Dreiergruppe als Nebenkläger in dem Prozess auf. Er erschien jedoch nicht und ließ sich von einem Anwalt vertreten. Er soll zehn Schüsse abgefeuert haben. Gegen ihn wird in einem weiteren Verfahren ab Donnerstag separat verhandelt. Die anderen beiden Männer aus der Dreiergruppe konnte die Polizei bislang nicht ermitteln.

Bei der Verhandlung am Donnerstag werden wieder viele Polizisten vor Ort sein. Bereits am Mittwoch bei der Verhandlung gegen die vier Angeklagten war die Polizeipräsenz massiv. Es wurden unter anderem Straßensperren vor dem Landgericht aufgebaut.

Staatsanwaltschaft: Szenen wie im Wilden Westen

Die Anklage gegen die vier Männer aus der gegnerischen Gruppe lautete auf gemeinschaftlichen versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft warf allen vier Tatverdächtigen vor, sich gemeinsam verabredet zu haben, um einen der vier Männer zu rächen. Denn dieser hatte wohl zuvor von einem Mann aus der Dreiergruppe ein blaues Auge geschlagen bekommen. Es sei also darum gegangen, die "Schmach des blauen Auges zu rächen" hieß es im Urteil wörtlich und den anderen "abzuschießen".

Warum sich die Männer zuvor gestritten hatten, beziehungsweise warum überhaupt Schläge gefallen waren, ist unklar. Das Gericht stellte eine hohe Gewaltbereitschaft und ein hohes "schädliches Verhalten" fest.

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Die Anklage basierte zu großen Teilen auf Überwachungsvideos einer Pizzeria und eines Kebab-Restaurants in Esslingen-Mettingen. Auf den Aufnahmen sind laut Super-Recognizern der Polizei zwei der vier Angeklagten beim Schießen zu erkennen. Im Prozess waren die Videos mehrfach gezeigt worden. Danach sprach die Staatsanwaltschaft von Szenen "wie im Wilden Westen".

Verteidigung: konstruierte Behauptungen

Für die Verteidigung basierte die Anklage nur auf Mutmaßungen. Zwei der Angeklagten hatten zwar eingeräumt, mit illegalen Waffen geschossen zu haben. Das sei aber in Notwehr geschehen, so deren Verteidiger. Für zwei der Angeklagten forderte die Verteidigung Freispruch. Die beiden Männer hätten sich mit den zwei anderen nur "zum Rumhängen" vor der Gaststätte getroffen und nicht gewusst, dass diese Waffen dabei hatten. Auch über eine mögliche Rache für einen früheren Angriff sei nicht gesprochen worden. Die Ermittlungsakten könnten laut Verteidigung auch nicht belegen, dass man auf einen Angriff der gegnerischen Gruppe aus gewesen sei.

Laut Gericht sollen die beiden allerdings dabei gewesen sein, um denjenigen, der das blaue Auge verursacht hatte, zu umzingeln und an der Flucht zu hindern. Nach den ersten Schüssen hätten sie alle gedacht, das Opfer sei getroffen und würde "1000 prozentig" sterben. Deshalb ergriffen sie die Flucht, bevor der vermeintlich Sterbende dann noch zehn Mal hinter ihnen her schoss.

Ursache für Feindschaft der Banden ist unklar

Die Ermittlungsbehörden unter Führung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg rechnen die Schießerei in Esslingen zu einer Serie von gewaltsamen Übergriffen zweier verfeindeter Banden im Großraum Stuttgart. Diese Banden würden sich aus jungen Männern mit migrantischem Hintergrund zusammensetzen. Warum diese lose organisierten Gruppen verfeindet sind, ist offen.

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Auch in dem Prozess zu der Schießerei in Esslingen-Mettingen bleibt offen, warum insgesamt 18 Schüsse fielen. Ein Verteidiger führte aus, dass es mittlerweile leicht sei, über das Internet verbotene Waffen zu kaufen.

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