Das Protestieren für das Klima mit Straßenblockaden ist in Stuttgart ab sofort verboten. Dafür gilt in der Landeshauptstadt nun eine Allgemeinverfügung. Ziel der neuen Regelung ist es, unangemeldete Straßenblockaden schneller auflösen zu können.
Außerdem setzt die Stadt auf Abschreckung: Wer sich an den Klimaschutzaktionen beteiligt, riskiert laut Stadtverwaltung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro. Wer die Aktionen leitet, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen.
Das Verbot gilt auf mehr als 150 Straßen im Stadtgebiet, unter anderem auf Hauptverkehrsachsen und dort, wo Rettungsfahrzeuge unterwegs sind. Ob Proteste wie die der Klimaaktivisten im Vorhinein per Allgemeinverfügung verboten werden können, ist unter Juristen allerdings umstritten. Auch die Reaktionen auf die Regelung sind sehr unterschiedlich.
Auch Aktivisten sollen aggressiv angegangen worden sein
Nach den Straßenblockaden der Letzten Generation vergangenes Wochenende wird gegen zwei Beschuldigte ermittelt, die gegenüber den Aktivisten aggressiv geworden sein sollen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt in zwei Fällen wegen des Verdachts der Körperverletzung. Das sagte ein Sprecher dem SWR auf Anfrage. Details dazu, in welcher Form die Beschuldigten gegenüber den Aktivisten aggressiv geworden waren, konnte die Staatsanwaltschaft nicht nennen.
Etwa 50 Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation hatten vergangenen Samstag in Stuttgart mehrere Straßen blockiert. Mit ihrem Protest will die Gruppe klimapolitische Defizite anprangern - etwa mit Blick auf die immensen klimaschädlichen Emissionen des Autoverkehrs.