In der Nacht auf Mittwoch hat auf der A81 zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Zuffenhausen ein Laster gebrannt. Der Brand war kurz nach 3 Uhr ausgebrochen. Die Verkehrsbehinderungen betrafen auch den Berufsverkehr. Die Autobahn war in der Nacht rund zwei Stunden lang in Richtung Heilbronn gesperrt. Es kam zu einem Rückstau. Verletzt wurde niemand.
Polizei: Wie viele Pakete betroffen sind, ist unklar
Laut Polizei handelte es sich um einen Paket-Laster. Nach ersten Brandermittlungen hatte ein technischer Defekt im Motorraum das Feuer ausgelöst. Wie viele Pakete verbrannt sind, könne nicht gesagt werden, so eine Polizeisprecherin.
Paket vom Händler verloren gegangen oder kaputt? Das muss man beachten
Was jetzt mit den Paketen geschieht und was Paketkundinnen und -kunden in solch einem Fall tun sollten oder müssen, erklärt Lutz Heyser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion. Er hat sich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen beraten lassen, die auf solche Fälle von "Postärger" spezialisiert ist. Sie teilt mit, bei Verbraucherbestellungen trage immer der Anbieter, also der gewerbliche Verkäufer, das so genannte Transportrisiko. Käuferinnen und Käufer müssten sich daher bei ihm melden, wenn ein Paket nicht oder nur beschädigt angekommen ist. "Dann muss er mir ein neues senden", erklärt Heyser. "Kann er das nicht, muss ich auch nichts zahlen - der Verkäufer haftet."
Das gilt bei Paketen von Privatpersonen
Bei Paketen zwischen Privatpersonen ist das laut Verbraucherzentrale etwas anders. Aber auch hier sind die Pakete in der Regel versichert. Die jeweilige Höchstgrenze allerdings, bis zu welchem Betrag also, die variiert bei den verschiedenen Transportunternehmen immer leicht. Meistens sind es jedoch Beträge von 500 bis 750 Euro, die von der Versicherung gedeckt werden. "Ich sollte mich am besten schnell, möglichst innerhalb einer Woche beim Paketdienst melden, um dort den Verlust oder Schaden zu melden und dann reguliert zu bekommen", hat SWR Wirtschaftsexperte Lutz Heyser recherchiert. "Wichtig ist hierfür immer der 'Einlieferungsbeleg', mit dem ich beweise, dass ich etwas abgeschickt habe oder bekommen sollte - und auch ein Wertnachweis darüber, was in dem Paket drin war, also etwa ein Kassenzettel oder die Rechnung."
Den Vertrag mit der Post hat immer der Absender abgeschlossen, deshalb sollte sich Betroffene am besten bei der Post melden. "Aber sie kann mir auch eine Vollmacht erteilen, und auch ich als Empfänger kann mich dann mit darum kümmern und etwa einen Nachforschungsauftrag in Auftrag geben", sagt Heyser. Die Verbraucherzentrale empfiehlt in diesem Fall sogar, dass beide Seiten Druck machen sollten.