Im Streit um eine beinahe fertig gebaute Moschee in Leinfelden-Echterdingen im Kreis Esslingen hat heute der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen. Darum ging es: Ein muslimischer Verein hat die Moschee gebaut. Das Grundstück, auf dem diese steht, gehört aber der Stadt. Damit das rechtlich möglich ist, hatte der Verein einen Vertrag mit der Stadt geschlossen, um mit dem sogenannten "Erbbaurecht" innerhalb einer bestimmten Frist bauen zu dürfen.
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