ARD und ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die zuständige Kommission zur Erhebung des Finanzbedarfs, KEF, hatte eine Beitragserhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro ab Januar 2025 vorgeschlagen. Die Bundesländer sind dem bisher nicht gefolgt
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