"Staatsanwaltschaft Stuttgart" steht vor der Staatsanwaltschaft auf einem Briefkasten. Es geht um Anklagen im Zusammenhang mit der Schussserie.

Versuchter Mord an möglicher Führungsperson

Schussserie im Raum Stuttgart: Nach Taten in Zuffenhausen und Reichenbach Anklagen erhoben

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Joachim Thiel
Joachim Thiel

Seit knapp zwei Jahren hat es immer wieder schwere Gewalttaten und Schüsse in der Region Stuttgart gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat nun in zwei Verfahren Anklage erhoben.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft klagt drei junge mutmaßliche Bandenmitglieder unter anderem wegen versuchten Mordes an. Zwei der Männer sind 20, einer ist 21 Jahre alt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Sie sollen Mitte März vergangenen Jahres vor einer Kneipe in Stuttgart-Zuffenhausen auf einen 34-Jährigen geschossen haben. Bei dem Opfer handelt es sich mutmaßlich um ein führendes Mitglied einer rivalisierenden Bande. Er wurde durch die Schüsse lebensgefährlich verletzt und wird wohl sein Leben lang querschnittsgelähmt bleiben.

Staatsanwaltschaft: Waffe entsorgt, um Strafe zu verhindern

Einer der beiden 20-jährigen Tatverdächtigen soll die mutmaßlich illegal besessene Waffe des 21-Jährigen entsorgt haben, um zu verhindern, dass dieser wegen des versuchten Mordes verfolgt werde. In der Anklage geht es neben dem versuchten Mord auch um schwere und gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und um versuchte Strafvereitelung.

Reichenbach: Molotow-Cocktails in Friseursalon geworfen

Auch ein weiterer mutmaßlicher Fall der Gewaltserie im Raum Stuttgart soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vor Gericht verhandelt werden: Drei weitere Männer im Alter zwischen 20 und 21 Jahren sind am Landgericht Stuttgart wegen versuchten Mordes und wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt. Sie sollen im September 2023 in Reichenbach an der Fils (Kreis Esslingen) in den Innenraum eines Friseurgeschäftes Molotow-Cocktails geworfen haben. Den Tod der Menschen, die über dem Geschäft wohnten, sollen sie dabei in Kauf genommen haben.

Die Angeschuldigten in beiden Verfahren befinden sich - zum Teil in anderer Sache - in Untersuchungs- beziehungsweise Strafhaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob es in den beiden Fällen verhandeln wird.

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