Vergleichsweise viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr die Grundsteuer erhöht. Der Hebesatz zur Grundsteuer B, also für Immobilien, stieg 2022 in 16,3 Prozent der Kommunen im Land. Das zeigt eine Analyse der Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
Nur in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz gab es in mehr Orten Erhöhungen. Deutschlandweit waren es 12,5 Prozent. In 0,3 Prozent der Kommunen im Land sank der Satz, im Rest blieb er gleich.
Grundsteuer 2022: Unterschiede bei Hebesätzen in BW und in Deutschland
Neben dem Grundstückswert ist unter anderem der Hebesatz einer der Faktoren für die Berechnung der Grundsteuer. Dieser Satz wurde laut Analyse im Durchschnitt von 2021 auf 2022 um 5,1 Punkte auf 368 Prozent erhöht. Dennoch liegen die Hebesätze im Bundesvergleich am drittniedrigsten.
Innerhalb Baden-Württembergs gab es ebenfalls deutliche Unterschiede: Wie im Vorjahr fiel der Hebesatz zur Grundsteuer B mit 660 Prozent in Tübingen am höchsten aus. Eigentümerinnen und Eigentümer in Büsingen am Hochrhein (Kreis Konstanz) konnten sich über einen Hebesatz von 0 Prozent freuen.
Experte: Grundsteuererhöhung auch wegen kommunalen Finanzen
Als einer der Gründe für Erhöhungen bei der Grundsteuer nannte Heinrich Fleischer von Ernst & Young die Kassenlage vieler Kommunen: "So wie die Bürgerinnen und Bürger leiden auch sie unter den Kostensteigerungen."
Anders als bei den Gewerbesteuer-Hebesätzen, mit denen viele Kommunen um die Neuansiedlung von Unternehmen werben würden, sei bei der Grundsteuer kein Standortwettbewerb zu beobachten. Die Sorge vor steigenden Abgaben sei angesichts weiterer drohender Erhöhungen durch die Grundsteuer-Reform nachvollziehbar, so Fleischer.
Ab 2025 soll eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Wie ein Grundstückseigentümer aus Freiburg auf die drohende Erhöhung der Steuer reagiert, hat der SWR hat im Februar berichtet:
Weil trotz abgelaufener Frist viele Grundsteuererklärungen in Baden-Württemberg fehlten, wurden im Juni mit Erinnerungsschreiben letzte Fristen gesetzt. Danach gab es Probleme mit den Antworten der Eigentümerinnen und Eigentümer, viele hätten veraltete Unterlagen an die falsche Behörde geschickt.