Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Baden-Württemberg haben nach der Erinnerung der Finanzämter zur Grundsteuererklärung veraltete Unterlagen an die falsche Behörde geschickt. Das teilte das Statistische Landesamt am Freitag in Stuttgart mit. Finanzämter versenden derzeit Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung.
Rund 200 falsche Unterlagen pro Woche
Das Statistische Landesamt hatte im vergangenen Jahr im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus um Auskünfte zu Gebäuden und Wohnungen gebeten. Die Erhebung sei jedoch seit Januar dieses Jahres abgeschlossen.
Halbes Jahr nach Fristende Mehr als jede zehnte Grundsteuererklärung fehlt noch in BW
Eigentlich hätten Grundstückseigentümer bis Januar ihre neuen Grundsteuererklärungen fertig haben sollen. Bisher war das Finanzamt kulant und hat Aufschub gewährt. Das könnte sich ändern.
Auf die Erinnerung der Finanzämter hin hätten nun Eigentümerinnen und Eigentümer fälschlicherweise zahlreiche Unterlagen im Zusammenhang mit der GWZ eingereicht. Ungefähr 200 Unterlagen seien zuletzt pro Woche eingegangen, sagte ein Sprecher des Statistischen Landesamts auf Anfrage des SWR. Die Statistikerinnen und Statistiker baten darum, sich beim Erhalt eines Erinnerungsschreibens im Rahmen der Grundsteuererklärung ausschließlich an das jeweils zuständige Finanzamt zu wenden.
Laut Finanzministerium haben mehr als zehn Prozent der 4,6 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben.
Manchen Haus- und Grundstückseigentümern droht wegen der Grundsteuer eine unangenehme Überraschung. Der SWR hat im Februar über einen Fall aus Freiburg berichtet: