Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat entschieden: Das Land Baden-Württemberg und die anderen Projektpartner müssen sich nicht an den Mehrkosten für Stuttgart 21 beteiligen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war der Finanzierungsvertrag von 2009, so SWR-Bahnexperte Frieder Kümmerer. Darin stehe nur ein Satz, der regeln sollte, was passiert, wenn es teurer wird. Und der besage, dass Bahn und Land dann Gespräche führen müssen. Der Richter habe deutlich gemacht, dass sich daraus keine Zahlungsverpflichtung für die Projektpartner ergibt. Der Konflikt dürfte aber in die nächste Runde gehen, da die Bahn bereits angekündigt hat, weitere Schritte zu prüfen.