in Rettungswagen der Feuerwehr fährt mit Blaulicht durch eine Straße  (Symbolbild) - Zwei Rettungssanitäter verfolgten einen BMW

Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt

Neuer Rettungsdienstplan für Baden-Württemberg veröffentlicht - spätestens in 12 Minuten am Einsatzort

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Eine bessere Notfall-Versorgung bei Unfällen durch den Rettungsdienst - das ist das Ziel des Rettungsdienstplans für 2022. Auch Video-Einsätze von Ärzten am Unfallort sind geplant.

Der Staatssekretär im BW-Innenministerium, Wilfried Klenk (CDU), betonte, der Rettungsdienst werde mit dem neuen Plan "zukunftsfest" gemacht. Die notwendigen Weichen seien nun dafür gestellt.

"Der neue Rettungsdienstplan wird dazu beitragen, dass sich die rettungsdienstliche Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern wird."

Erstretter müssen rascher am Einsatzort sein

Der neue Rettungsdienstplan 2022 ersetzt den bislang geltenden aus dem Jahr 2014. Hilfsorganisationen, gesetzliche Krankenkassen, Landesärztekammer und Kommunale Landesverbände haben sich eng und intensiv abgestimmt. Inhaltlich haben sich teilweise erhebliche Änderungen ergeben. Insbesondere müssen die ersten Retter künftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen.

Frist gilt für Notfallretter, Notärzte und Rettungsflieger

Die Frist von 12 Minuten gilt für Rettungswagen bei Einsätzen in der Notfallrettung, bei denen akut höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Darüber hinaus erreicht auch das Notarzteinsatzfahrzeug die Hilfsfrist, sofern es den Notfallort vor dem Rettungswagen erreicht. Dies gilt auch für die Rettungsmittel der Luftrettung.

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Rettungsdienste müssen Vorgaben umsetzen

Die Umsetzung der neuen Regelungen liegt nun in erster Linie in den Händen der sogenannten rettungsdienstlichen Selbstverwaltung. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger und die Rettungsdienste als diejenigen, die die Leistungen erbringen. Dazu gehören der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.

Gutachten soll weiteren Bedarf klären

Auf Anregung der Landesregierung wollen die Beteiligten ein Gutachten in Auftrag geben, das alle Rettungsdienstbereiche der Notfallrettung am Boden umfasst. Nur so könnten bereichsübergreifende Synergien besser ermittelt und genutzt werden, heißt es aus dem Innenministerium. Das sei in herausfordernden Zeiten von immer mehr Einsätzen und immer weiniger Fachkräften essentiell. Vorgesehen ist im neuen Rettungsdienstplan auch die Einführung von Telenotärzten.

Auch mehr Rettungshubschrauber vorgesehen

Im Herbst stehen weitere wichtige Entscheidungen des Landes an: So werden die Standorte der neuen Luftrettungsstruktur festgelegt und in diesem Zusammenhang auch die Zahl der Rettungshubschrauber erhöht.

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SWR