Die Kritik an der strengen Maskenpflicht in Behinderteneinrichtung reißt nicht ab. Die Behinderbeauftragte der Landesregierung, Simone Fischer, monierte am Freitag in Stuttgart die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung. Dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre. "Während das neue Gesetz beispielsweise regelt, dass im Flugzeug, wo Menschen willkürlich zusammentreffen, keine Maskenpflicht gilt, wird von behinderten Menschen verlangt, die Maske in ihrem Zuhause zu tragen, wo die Bewohnerinnen und Bewohner beständig zusammenleben."
BW-Sozialminister: Regelung unnötig
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) kritisierte die Regelung ebenfalls. Er halte eine solche Vorgabe aufgrund der damit verbundenen Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen auch mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter weder für notwendig, noch mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Menschen vereinbar. "Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden", so Lucha.
Behindertenbeauftragte: Menschen mit Behinderungen nicht automatisch vulnerabel
Menschen mit Behinderungen gehörten nicht automatisch zur vulnerablen Gruppe, so die Behindertenbeauftragte Fischer, auch dann nicht, wenn sie in einer Werkstatt arbeiteten oder in einer Einrichtung wohnten. Notwendig sei unbedingt eine differenzierte Betrachtung.
"Es bleibt abzuwarten, ob hier das letzte Wort gesprochen ist."
Infektionsschutzgesetz sieht FFP2-Masken zu Hause vor
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine strenge FFP2-Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung vor, die in Einrichtungen leben oder arbeiten. Die Maske dürfen sie demnach nur im Zimmer absetzen und müssen sie beispielsweise in Gemeinschaftsräumen tragen.