Der vom Bund ab dem Jahr 2026 beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen sorgt für Ärger in den Kommunen. Das Investitionsprogramm ist dreifach überzeichnet, daher soll nun per Los entschieden werden, welche Städte und Gemeinden Fördermittel für Baumaßnahmen bekommen.
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