In Baden-Württemberg sollen bei der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2024 auch 16-Jährige als Kandidaten und Kandidatinnen für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte antreten können. Die Landesregierung hat eine solche Reform des Kommunalwahlrechts im Land auf den Weg gebracht. Damit setzt die grün-schwarze Regierungskoalition ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Landtag muss aber noch über die Pläne entscheiden.
Kretschmann: "Antwort auf die Demografie"
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bezeichnete die geplante Reform des Kommunalwahlrechts bei der Landespressekonferenz am Dienstag als "eine Antwort auf die Demografie". Zwar vermute er, "dass es dagegen vielleicht auch Klagen geben wird." Er sei jedoch überzeugt, dass es "vertretbar und richtig ist, Jugendliche sehr frühzeitig dazu zu motivieren, sich an der Demokratie zu beteiligen."
Mit der geplanten Reform betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Bisher müssen Kandidierende für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte mindestens 18 Jahre alt sein. 16-Jährige dürfen bei den Kommunalwahlen bisher nur wählen gehen (aktives Wahlrecht), sie können aber nicht selbst kandidieren (passives Wahlrecht). Außerdem sollen wohnungslose Menschen künftig wie bei der Landtagswahl auch bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.
Altersgrenze für Bürgermeister soll gelockert werden
Auch bei den Regeln für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg soll es Änderungen geben. In Zukunft soll man nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres für das Amt gewählt werden können, sondern schon im Alter von 18 Jahren. Auf die Frage, ob 18-Jährige tatsächlich Bürgermeister sein könnten, antwortete Ministerpräsident Kretschmann: "Es ist ja nicht so, dass einer sagen kann: Ich bin 18, jetzt werde ich Bürgermeister. Der muss ja gewählt werden." Am Ende entscheide das Volk der jeweiligen Gemeinde, ob es das Amt einem so jungen Menschen zutraue - oder eben nicht.
Außerdem soll die bisherige Höchstaltersgrenze von 67 Jahren für Kandidaten und Kandidatinnen für das Bürgermeisteramt wegfallen. Auch die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand gehen müssen - selbst wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist - soll abgeschafft werden. Um mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt zu gewinnen, sollen ehemalige Beamte, Richter und Landesbeschäftigte künftig ein Rückkehrrecht in ihren Beruf erhalten, ihr Arbeitsplatz wird also freigehalten.
Kommunen wollen abwarten - Opposition übt Kritik
Die Kommunalverbände zeigten sich zunächst distanziert und wollen warten, bis auch ihnen der Gesetzentwurf vorliegt. Es gebe in Baden-Württemberg aber bereits ein etabliertes und funktionsfähiges Kommunalwahlrecht, teilten der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, und Städtetags-Geschäftsführer Ralf Broß mit. Änderungen daran müssten gut begründet werden.
Aus der Opposition kommt Kritik: Die SPD wirft der Regierung "Zögern und Bummeln" vor. Sie habe mit der Reform "wieder bis auf den allerletzten Drücker gewartet". Das sorge nun für unnötige Verwirrung vor Ort, warnte der SPD-Innenpolitik-Experte Sascha Binder. Während in den Städten und Gemeinden bereits Kandidierende gesucht würden, stelle das Land neue Regeln auf. Die FDP hat rechtliche Bedenken und sieht bei unter 18-Jährigen die Gefahr von Gemeinderäten "zweiter Klasse". Außerdem kollidiere bei diesen die kommunale Verantwortung mit dem Erziehungsrecht der Eltern.