Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit

Neue Ermittlungen gegen freigestellten Inspekteur der Polizei

Stand

Ein weiteres juristisches Kapitel um den ehemals ranghöchsten Polizisten des Landes: Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ist ein Verfahren eingeleitet worden.

In der Affäre um den freigestellten Inspekteur der Polizei gibt es neue Ermittlungen. Man habe ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen Andreas R. eingeleitet, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem SWR.

Einzelheiten wollte die Anklagebehörde nicht nennen. Allerdings ist bekannt, dass es um ein Videotelefonat geht, dass der damalige Inspekteur wenige Tage nach dem Abend in der Bar mit der Kollegin führte.

Vorwurf: Bestechlichkeit rund um Aufstieg bei der Polizei

Darin soll er der Frau versprochen haben, ihr zum Aufstieg in den höheren Dienst zu verhelfen, wenn sie mit ihm eine Beziehung eingeht. Der Anwalt der Polizistin sieht darin einen Verstoß gegen die Dienstpflichten und Bestechlichkeit.

Auch im Hauptverfahren um sexuelle Nötigung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben Revision eingelegt. Erst vor drei Monaten war der ehemals ranghöchste Polizist vom Verdacht der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Eine jüngere Hauptkommissarin hatte ihm vorgeworfen, er habe sie nachts vor einer Bar dazu gedrängt, ihn intim zu berühren.

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