Hintergrund ist, dass am Freitag bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis die Schweinepest festgestellt wurde. Durch den positiven Befund zähle Mannheim nun wegen seiner Nähe zum rhein-Neckar-Kreis zur sogenannten „infizierten Zone“. Deshalb habe die Stadt zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die ab morgen gültig sind. Darin ist auch festgehalten, dass Radfahren, Reiten oder Laufen im Wald nur auf befestigten oder gekennzeichneten Wegen gestattet ist. In Mannheim gibt es laut Stadt aber weiterhin keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest. Für Menschen bestehe keine Ansteckungsgefahr - die Seuche betreffe ausschließlich Schweine.
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