Das Landgericht Mannheim hat einen 50-jährigen Arzt aus Weinheim zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht hatte den Vorwurf fallengelassen, der Arzt habe Cannabis gegen Zahlung von Geld verschrieben. Verurteilt wurde der Angeklagte für den Besitz von anderen Drogen oder deren Verschreibung. Das Gericht verhängte zudem ein Berufsverbot von zwei Jahren.
Verurteilung schon vor dem Amtsgericht
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Mitarbeiterin des Angeklagten, die ebenfalls vor Gericht stand, wurde freigesprochen. Das Amtsgericht hatte den Mann bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt, dagegen hatte er Berufung eingelegt.
Cannabis-Vorwurf fiel weg
Das Gericht ließ zahlreiche Fälle unberücksichtigt, unter anderem die Verschreibung von Cannabis. Am Ende zählte das Verschreiben von Betäubungsmitteln in 76 Fällen ohne medizinischen Grund. Dabei wurde ein Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom Dezember 2021 von einem Jahr und sechs Monaten mit einbezogen.
Medikamente verschrieben, auch Fentanyl
In 23 Fällen hat der jetzt Verurteilte zudem nach Überzeugung des Gerichts das Medikament Levomethadon verschrieben, ohne die erforderlichen ärztlichen Überprüfungen. In 65 Fällen hat er das Medikament Fentanyl, ein extrem starkes Betäubungsmittel, ohne ausreichende Indikation verschrieben.
Eigene Drogen besessen
Außerdem hat er nach Angaben eines Gerichtssprechers 42 Gramm MDMA (Ecstasy) und zwei Trips LSD besessen, rund fünf Gramm Kokain gekauft und auch rund 96 Gramm Pflanzenmaterial in Holland gekauft, das DMT (Dimethyltriptamin) enthält.