Fast dreihundert Mal soll er demnach Patienten auf deren Wunsch Cannabis verschrieben haben, ohne dass es eine medizinische Rechtfertigung dafür gegeben habe, so die Anklage. Dafür habe er Geld verlangt. Die Rede ist von mindestens 1.500 Euro in bar pro Cannabis-Rezept.
Nach Urteil am Amtsgericht Weinheim: Angeklagter ging in Berufung
Wegen ähnlicher Delikte war er bereits vom Amtsgericht Weinheim verurteilt worden. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. In dem Prozess geht es deshalb sowohl um die damaligen Vorwürfe als auch neue Taten, die durch einen verdeckten Ermittler aufgeflogen waren. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und 10 Monaten, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.