Das Mannheimer Landgericht hat eine 73-Jährige wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte einer anderen Patientin mehrfach das Sauerstoffgerät abgeschaltet, weil sie ihre Ruhe haben wollte. Die 79-Jährige konnte wiederbelebt werden, starb aber zwei Wochen später in der Klinik.
Beide Frauen hatten sich im vergangenen Jahr wegen einer Corona-Infektion auf der Isolierstation eines Mannheimer Krankenhauses befunden. Weil sich die 79-Jährige rund 20 Mal die Maske des Sauerstoffgeräts vom Gesicht riss und dadurch jeweils einen Alarm auslöste, fühlte sich die Angeklagte so gestört, dass sie nach Ansicht des Mannheimer Landgerichts den möglichen Tod der Mitpatientin in Kauf nahm, um selbst zur Ruhe zu kommen.
Die Angeklagte schaltete das Sauerstoffgerät zweimal ab. Nach dem ersten Mal sei sie von Klinik-Beschäftigten darauf hingewiesen worden, dass das für ihre 79-jährige Bettnachbarin lebensbedrohlich sei. So berichteten es im Verlauf des Prozesses Zeugen des medizinischen Personals aus dem Mannheimer Theresienkrankenhaus. Dennoch schaltete die Frau das Gerät ein weiteres Mal ab.
SWR Aktuell - der Morgen in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren: Newsletter mit BW-Nachrichten am Morgen!
Sie wollen morgens auf dem neuesten Stand sein? Dann abonnieren Sie "SWR Aktuell - der Morgen in BW". Die News aus Ihrem Bundesland ganz bequem in Ihrem Mailpostfach.
Gutachten: Abgestelltes Gerät nicht Todesursache
Schuldmildernd wirkte sich ein Gutachten aus, wonach das Abschalten des Sauerstoffgerätes nicht ursächlich für den Tod der 79-Jährigen war. Diese hatte nach dem Vorfall akute Atemnot. Sie starb aber erst zwei Wochen später an einem Multi-Organ-Versagen.
Prozess um abgestelltes Sauerstoffgerät am Theresienkrankenhaus Landgericht Mannheim: Gutachter kommen zu abweichenden Schlüssen
Eine Frau soll ihrer Bettnachbarin im Theresienkrankenhaus das Beatmungsgerät abgestellt haben, weil es ihr zu laut war. Zwei Gutachter kommen im Prozess zu abweichenden Schlüssen.
Aus Sicht des Gerichts bestand dennoch ein "bedingter Tötungsvorsatz". Die Verurteilte sei uneingeschränkt schuldfähig - allerdings sei die Tat nicht heimtückisch gewesen. Die Staatsanwaltschaft war im Laufe des Prozesses vom Mordvorwurf abgerückt und hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung forderte eine Geldstrafe für die Frau - wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Verteidigung argumentierte mit Sprachbarriere
Die Verteidigung argumentierte beim Prozess, dass die in Mannheim lebende Türkin nicht gut genug Deutsch spreche. Deshalb habe sie die Mahnungen des Personals nicht richtig verstanden. Im Gerichtsprozess war eine Dolmetscherin anwesend. Die verurteilte 73-Jährige wirkte bei der Urteilsverkündung trotz der ausführlichen Übersetzung nahezu abwesend.