Die Stadt Heidelberg erneuert ihr Verbot einer Feier auf der Thingstätte auf dem Heidelberger Heiligenberg. Im Jahr 2017 gab es einen Schwerverletzten und einen Waldbrand. Aus diesen und anderen Vorfällen habe die Stadt Konsequenzen gezogen.
Betretungsverbot für Heidelberger Thingstätte
Von Sonntag, den 30. April um 16 Uhr bis Montag, den 1. Mai um 6 Uhr, darf die Thingstätte nicht betreten werden. Die Stadt sperrt das Gelände ab. Das Verbot wird von Einsatzkräften des Kommunalen Ordnungsdienstes, von Polizei und THW überwacht, so die Stadt. Auch ein privater Sicherheitsdienst werde vor Ort sein.
Kein Veranstalter, kein Sicherheitskonzept
Bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern waren früher in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai auf den Heiligenberg geströmt - ohne, dass es jemals einen offiziellen Veranstalter gegeben hätte. Auch ein Sicherheitskonzept fehlte.
Die Stadt hatte eine Gefährdungsbeurteilung in Auftrag gegeben, die eine Reihe von Risiken einer solchen Feier benennt. Dazu gehören Feuershows, Grillen auf offenem Feuer und die daraus entstehende Gefahr von Waldbränden. Außerdem ist das Gelände laut Gutachten nur über Waldwege zu ereichen, nicht gut beschaffen und unbeleuchtet. Es gebe keinen Ordnungsdienst oder Räumungsszenarien. Deshalb sei das Amphitheater aus Sicherheitsgründen bereits in den vergangenen Jahren gesperrt worden. Wer versuche, die Thingstätte in der Nacht auf den 1. Mai trotzdem zu betreten, macht sich laut Stadt des Hausfriedensbruchs strafbar.