Handy-Parken ist deswegen so beliebt, weil es so einfach ist: QR-Code am Automaten scannen, bezahlen, fertig. Kein Bargeld notwendig, und die Zeit, die man parkt und zahlt, wird auf die Minute genau abgerechnet. Genau diese Einfachheit machen sich die Betrüger offenbar zu Nutze.
Nach Angaben der Stadt Landau haben die Täter an mehreren Automaten die QR-Codes der Verwaltung mit eigenen Codes überklebt. Wer die fremden Codes scannt, landet auf gefälschten Internetseiten und wird dort aufgefordert, seine Bank-Daten einzugeben. Die Stadt hat Anzeige erstattet, und bittet Parkende, genau drauf zu achten, ob der QR-Code, den sie nutzen, nachträglich aufgebracht wurde. Wer glaubt, Opfer der Masche geworden zu sein, solle sich an die Polizei Landau wenden.
Landau ist kein Einzelfall
Wie weit verbreitet diese Masche inzwischen ist, und wie groß der Schaden, der dadurch bisher entstanden ist, lässt sich noch nicht sicher sagen: Die Ermittlungen laufen. Die Stadt Landau geht davon aus, dass die Masche inzwischen auch in anderen Städten angewandt wird, dem SWR sind bereits mehrere Beispiele bekannt: Aus Baden-Baden (Baden-Württemberg) ist ein Fall bekannt, bei dem eine Frau durch einen falschen QR-Code an einem Parkautomaten Geld verloren hat. In Basel in der Schweiz haben Unbekannte Parkuhren manipuliert, um an Kreditkartendaten zu kommen.
Handys werden ausspioniert Gefälschte QR-Codes an Basler Parkuhren: Polizei warnt vor Datenklau
Unbekannte haben in Basel Parkuhren manipuliert. Falsche QR-Codes leiten Nutzer auf gefährliche Internetseiten. So können unter anderem Kreditkartendaten ausgespäht werden.
So kann man sich schützen
Einen Namen hat die Masche inzwischen auch: Quishing. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt, das betreffe nicht nur Parkautomaten. Gefälschte Codes könnten auch bei Aushängen, in Briefen und Mails auftauchen. Sie warnt sogar grundsätzlich davor, QR-Codes zu nutzen. Sicherer sei es, die Internetadresse selbst einzutippen. Alternativ könne man bei einigen Handys auch einrichten, dass jede Weiterleitung einer gesonderten Zustimmung bedarf: So könne man sich die Internetadresse zumindest vorher einmal anzeigen lassen.