Nach einer Mitteilung der Stadt Mannheim gibt es für den Rückbau von Büroturm, Galerie und Tiefgarage einige Auflagen. Demnach muss die Infrastruktur für den Wohn-Turm des Collini-Centers inklusive barrierefreiem Zugang auch während des Rückbaus erhalten bleiben. Auch der denkmalgeschützte Collini-Steg darf nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Kfz-Stellplätze müssen wiederhergestellt werden
Die Kfz-Stellplätze um das Collini-Center müssen mittelfristig erhalten bleiben, laut Stadt sind sie spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Baugenehmigung wieder am Collini-Center herzustellen und zu unterhalten.
Die Stadt Mannheim hat nach eigenen Angaben die Eigentümerin bereits mündlich über die Entscheidung informiert. Die schriftliche Genehmigung liegt dem Heidelberger Projektentwickler "Deutsche Wohnwerte" aber noch nicht vor. Erst wenn man die Auflagen für den Rückbau kenne und geprüft habe, könne man entscheiden, wann der Abriss tatsächlich beginne, sagte ein Sprecher.
Projektentwickler plant Wohnungen, Büros und Praxisräume
Das Unternehmen will anstelle des maroden Büroturms, in dem früher das Technische Rathaus untergebracht war, ein Ensemble von vier flügelförmigen Gebäuden bauen. Darin sollen sowohl Wohnungen als auch Büros oder Praxisräume entstehen.
Eigentürmer-Gemeinschaft des Wohnturms plant Einspruch
Die Gemeinschaft der Wohneigentümer im Mannheimer Collini-Center will die Abrissgenehmigung für den benachbarten Büroturm nicht hinnehmen und Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe einlegen. Am Freitagnachmittag ging das städtische Schreiben dazu auch bei den 72 Eigentümern ein.
Die Auflagen, die die Stadt Mannheim für den Abriss des Büroturms macht, klären die Situation für die Anwohner nicht, so Thomas Holzner von der Eigentümer-Gemeinschaft.