Neun Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung: Gegen dieses Urteil des Landgerichts Mannheim hat die Verteidigung des verurteilten Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis nun Revision beantragt. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der Prozess war in der vergangenen Woche zu Ende gegangen. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der 46-jährige Mann über viele Jahre hinweg zehn Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 130 Mal sexuell missbraucht hatte. Bei den Opfern handelte es sich ausschließlich um Jungen.
Urteil in Mannheim: Angeklagter nimmt Urteil regungslos zur Kenntnis
Der Verurteilte ist groß, schlank und wirkt unauffällig. Nach Angaben eines Gutachters leidet er an einer sogenannten "multiplen Störung der Sexualpräferenz", ist aber trotzdem schuldfähig. Der Mann war laut Gericht viele Jahre lang im Motorsport aktiv. Unter anderem in diesem Umfeld hatte er einige der späteren Opfer kennengelernt.
Der 46-Jährige nahm am Mittwoch vergangener Woche die Urteilsverkündung regungslos hin. In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, der Verurteilte sei gefährlich. Der Mann habe durch seine "enorm hohe Manipulationsfähigkeit" dafür gesorgt, dass sich keines der Opfer jemandem anvertraute. Nur so blieben die Taten zum Teil viele Jahre lang unentdeckt. Der nicht vorbestrafte Mann hatte im Prozess alle Vorwürfe gestanden und bei den Ermittlungen kooperiert.
Möglicher Tatzeitraum erstreckt sich über fast 20 Jahre
Die Missbrauchsfälle liegen teilweise fast 20 Jahre zurück. Der 46-Jährige hatte sie zwischen 2003 und 2022 begangen. Außerdem musste sich der Mann in dem Prozess wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern und Videos verantworten.
Staatsanwaltschaft und Polizei hatten in einer gemeinsamen Erklärung im Juni 2023 mitgeteilt, dass bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen mehr als eine halbe Million digitale Bilder und 28.000 Video-Dateien sichergestellt wurden.
Prozess in Mannheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten ihre Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Um die Opfer zu schützen, durften Zuschauer und Journalisten nur zum Prozessauftakt und zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal.