Der Aufsichtsrat des Klinikums hatte bereits im Mai 2022 beschlossen, Schadensersatz vom früheren Geschäftsführer zu fordern. Das Landgericht bestätigte jetzt auf SWR-Anfrage, das die Schadenersatzforderung 15 Millionen Euro beträgt. Die Zeitung "Mannheimer Morgen" hat zuerst darüber berichtet. Ein Termin für die Zivilklage des Klinikums steht noch nicht fest, sagte ein Gerichtssprecher.
Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer
Der Klinikums-Geschäftsführer war zuvor vom Landgericht Mannheim zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz in einem besonders schweren Fall fest. Der Geschäftsführer Alfred Dänzer hat demnach als Verantwortlicher zwischen 2007 und 2014 durch die mangelnde Sterilisation von OP-Besteck die Gesundheitsgefährdung von Tausenden Patienten in Kauf genommen.
Hygieneskandal bundesweit beachtet
Der Hygieneskandal am Uniklinikum sorgte bundesweit für Aufsehen. Es ging dabei unter anderem um nicht ausreichend desinfiziertes und gereinigtes OP-Besteck. In der Folge gab es tatsächlich höhere Infektionszahlen im Klinikum Mannheim, das wurde im Prozess deutlich. Ob die unzureichend sterilisierten OP-Bestecke daran Schuld waren und dadurch Menschen zu Schaden gekommen sind, ließ sich nicht feststellen.
Ruf des Uniklinikums war beschädigt
Der Rufschaden für das Klinikum war enorm. Die Patientenzahlen gingen zurück, das Klinikum musste große Summen in die Erneuerung der Sterilisation und für die Aufarbeitung des Skandals bereitstellen. Die Stadt Mannheim ist als Träger in der Pflicht, die Verluste des Klinikums auszugleichen.