Beschuldigter laut Staatsanwaltschaft schuldunfähig

Prozessauftakt in Mannheim: Mann soll 70-jährige Nachbarin erstochen haben

Stand
Autor/in
Isabel Handrich
Michaela Dymski

Kurz vor Weihnachten 2023 soll ein Mann eine Frau in ihrer Mannheimer Wohnung mit einem Messer getötet haben. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet.

In Mannheim hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 43-jährigen Mann begonnen, der sich wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Nachbarin verantworten muss. Er soll zwei Tage vor Heiligabend 2023 in die Wohnung seiner 70 Jahre alten Nachbarin in Mannheim eingedrungen sein und sie mit einem Messer tödlich verletzt haben. Am Nachmittag desselben Tages hatte er anschließend ein Ehepaar in einer weiteren Wohnung in der Nachbarschaft mit einem Messer verletzt.

Anklageschrift: Staatsanwältin spricht von "reiner Mordlust"

Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte aus "reiner Mordlust" getötet. Der 43-Jährige soll am Morgen des 22. Dezember 2023 an der Wohnungstür seiner ihm unbekannten 70-jährigen Nachbarin geklingelt haben - "mit der Absicht zu töten, egal wen", so die Staatsanwältin wörtlich. Als die Frau ihm die Türe öffnete, habe er unvermittelt mit einem Messer auf die Frau eingestochen. Das Messer habe er aus seiner eigenen Wohnung mitgenommen, so die Staatsanwältin. Sie spricht von "massiver Gewalteinwirkung mit 20 Stichverletzungen".

Prozessauftakt in Mannheim: Angeklagter leidet an paranoider Schizophrenie

Der Beschuldigte leidet nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer paranoiden Schizophrenie. Er sei derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Wegen dieser Erkrankung habe der Mann, so die Anklage, die Taten wohl "im Zustand erheblich verminderter Schuldunfähigkeit" begangen. Die Behörde möchte in dem Prozess erreichen, dass der Mann dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird, denn: "Der Mann ist für die Allgemeinheit gefährlich", so die Staatsanwältin weiter.

Frau starb durch massive Gewalteinwirkung mit Messer

Das 70-jährige Opfer starb kurz nach der Messerattacke. Der Beschuldigte soll die Frau in einer Blutlache im Flur ihrer Wohnung liegen gelassen und seine blutverschmierten Hände im Bad des Opfers gewaschen haben, so der Vorsitzende Richter. Am Nachmittag desselben Tages soll der Mann durch ein Fenster die Wohnung eines weiteren benachbarten Paares betreten haben. Er soll den Mann mit einem Messer angegriffen und ihm mehrere Schnittwunden zugefügt haben. Die Frau verletzte er laut Anklage mit einem Messer am Oberkörper. Der Angreifer ließ schließlich von dem Ehepaar ab, als ein Zeuge um Hilfe rief.

Angeklagter vor Gericht: Wollte frühen Tod seiner Mutter rächen

Der 43-jährige Beschuldigte sagte zu Prozessbeginn selbst vor Gericht aus. Er wurde 1981 in Eritrea (Nordostafrika) geboren. Er hat nach eigenen Angaben eine schwere Kindheit gehabt. Mit drei Jahren ist er nach Deutschland geflohen. Seine damals schwangere Mutter ist bei der Geburt der jüngeren Schwester gestorben. Zu seinem inzwischen verstorbenen Vater habe er kaum Kontakt gehabt. Unter dem frühen Tod seiner Mutter habe er sehr gelitten, sagt er. Er sei mit seinen beiden älteren Brüdern in einem Kinderheim aufgewachsen. Die kleine Schwester sei damals bei einer Pflegefamilie untergekommen.

43-Jähriger rechtfertigt Tat unter anderem mit Drogenmissbrauch

Nach dem Abitur hat der Angeklagte angefangen Betriebswirtschaftslehre in Ludwigshafen zu studieren. Er brach ab und rutschte nach seinen Angaben in die Arbeitslosigkeit. Später habe er Drogen genommen - darunter Marihuana, Speed und Heroin. Zum Tatzeitpunkt ist der Drogenkonsum leider ausgeartet, sagte der Angeklagte. In seinem "Drogenwahn" wollte er, wie er selbst sagte, Gerechtigkeit für den frühen Tod seiner Mutter. Aus Wut habe er eine ihm unbekannte Nachbarin erstochen und ein weiteres Ehepaar mit einem Messer schwer verletzt.

Beschuldigter war bereits Patient im PZN Wiesloch

Bereits 2015 wurde der Beschuldigte in das Psychiatrische Zentrum Nordbaden in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis), kurz PZN, eingewiesen. Weil der heute 43-Jährige eine Frau nach Angaben des Gerichts in Mannheim verletzt hat, wurde damals eine Unterbringung für rund zwei Jahre angeordnet. In der Zeit des Aufenthaltes im PZN sei er drogenfrei gewesen. Dort wurde er außerdem medikamentös eingestellt.

Urteil wird am 31. Oktober erwartet

Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Fünf Zeugenaussagen werden erwartet. Auch ein Sachverständiger wird aussagen. Der Prozess soll voraussichtlich bis Ende Oktober dauern.

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