Bußgeld wegen fehlender Genehmigung

Heidelberger Polizei geht gegen Werbe-Visitenkarten für Autokauf vor

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Matthias Wiest
Matthias Wiest

Die Heidelberger Polizei geht gegen Autohändler vor, die im Rhein-Neckar-Raum unerlaubt Visitenkärtchen an Autos stecken. Zwei von ihnen müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen.

"Ich kaufe Ihr Auto" oder "Wir zahlen bar" - fast jeder, der ab und zu auf der Straße parkt, kennt die bunten Visitenkarten. Meist sind sie aus Plastik. Autohändler stecken sie ungefragt in die Türdichtung oder unter den Scheibenwischer.

Scherzhafte Reaktion auf Werbe-Visitenkarten für Autoverkauf
Scherzhafte Reaktion auf Werbe-Visitenkarten für Autoverkauf

In Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) hat eine Polizeistreife solche Visitenkarten am Montag an mehreren Fahrzeugen gefunden und die Händler ermittelt. Auf die beiden 35 und 39 Jahre alten Männer kommt jetzt ein Bußgeld zu. Nach Angaben eines Polizeisprechers liegt das Bußgeld in solchen Fällen bei mindestens 100 Euro.

Visitenkarten für Autokauf: Unerlaubte Werbung

Die Polizei weist darauf hin, dass diese Art der Werbung nicht erlaubt ist. Sie stelle nämlich eine Sondernutzung des Straßenverkehrs dar.

Weil sie auf ihren Visitenkarten ohne Erlaubnis mit dem Logo eines Auto-Herstellers werben, müssen die beiden Händler zusätzlich mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Markengesetz rechnen, so die Polizei.   

Manche Autoverkäufer werfen Karten inzwischen in Briefkästen

Wie der Sprecher dem SWR sagte, geht die Polizei schon seit Jahren gegen das Verteilen der Karten vor. Manche Händler arbeiten demnach mit Fantasienamen. Die Telefonnummern auf den Karten sind allerdings echt, daher können die Händler ermittelt und angezeigt werden. Manche seien inzwischen dazu übergegangen, die Kärtchen in Briefkästen zu werfen. Dies ist legal, sofern die Besitzer Werbung nicht ausdrücklich untersagt haben.

Und vermutlich hat so mancher Autobesitzer mit Hilfe der Visitenkarten tatsächlich einen Käufer gefunden. Meist wird dann bar bezahlt, und das Auto landet im Ausland, so die Erfahrung der Polizei.

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