Mehrere Polizeibeamte und Techniker schilderten am Montag im Heidelberger Gerichtssaal unter anderem, wie sie am Abend des 23.Juni 2022 die Leiche der 64-Jährigen Ehefrau des Angeklagten gefunden hatten: Mit angewinkelten Beinen im Kofferraum ihres Ford Fiesta, abgestellt zwischen zwei Lastwagen hinter der Sinsheimer "Badewelt". Nach Angaben von Ermittlern hatte die Frau einen blutverschmierten Müllsack über dem Kopf als sie gefunden wurde. IT-Forensiker hatten herausgefunden, dass der wegen Mordverdachts angeklagte Ehemann nach Müllsäcken im Internet gesucht haben soll.
Sinsheimer Angeklagter soll nach "Müllsack schwarz" gegoogelt haben
Detailliert schilderten die Ermittler, wie sie im Netz sämtliche Daten vom Handy des Angeklagten ausgelesen hatten. Dabei fanden sie den Angaben zufolge heraus, dass der 66-Jährige weitere, möglicherweise tat-relevante Begriffe gegoogelt haben soll. Dazu gehörte demnach auch der Begriff "Witwenrente", was ein mögliches Motiv des Angeklagten sein könnte. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls geht in ihrer Anklage davon aus, dass es der Ehemann genau auf diese Rente abgesehen hatte.
Knapp vier Wochen vor der Tat recherchierte der 66-Jährige im Netz offenbar, was passiert, wenn jemand einen Schlag auf den Kopf bekommt. Außerdem suchte er wohl Hilfe bei Google bei der Frage, wie man eigene Handy-Aktivitäten löschen kann.
Handy der Getöteten aus Sinsheim lag stundenlang an derselben Stelle
Anhand der Standort-Profile des Handys der getöteten Frau hatten die Ermittler außerdem versucht nachzuvollziehen, wann die Tat erfolgt sein könnte und wann ihr Auto am Fundort abgestellt worden war. Demnach war das Handy der Frau nach etwa 11 Uhr an jenem 23. Juni nicht mehr bewegt worden. Bis zur Ortung am Abend desselben Tages lag es den technischen Daten zufolge in einem Straßengraben, nicht allzu weit von der Stelle entfernt, an der später das Auto mit der Leiche gefunden wurde.
Angeklagter verfolgt Verhandlung ohne sichtbare Gemütsregung
Der 66-jährige Angeklagte verfolgte die Schilderungen der Ermittler ohne sichtbare Emotionen. Bereits zu Prozessbeginn hatte er angegeben, sich zu den Tatvorwürfen nicht äußern zu wollen.