Da lernen selbst die Richterinnen und Richter in Heidelberg dazu. Ein Zwergspitz ist nur dann ein Zwergspitz, wenn er eine gewisse Höhe nicht überschreitet. Und das hatte in einem vor dem Landgericht Heidelberg verhandelten Fall eine besondere Bedeutung, erzählte Landgerichtspräsident Jens Martin Zeppernick am Dienstag beim Jahrespressegespräch.
Insgesamt erreichen das Landgericht Heidelberg immer weniger Zivilklagen, sagt Präsident Jens Martin Zeppernick. Dies sei ein bundesweiter Trend:
Der Kläger hatte das angeblich reinrassige Tier gekauft, inklusive Papiere einer Züchtervereinigung. Auch wenn die Käufer den Zwergspitz nicht zur Zucht verwenden wollten - es kamen Zweifel auf. Immerhin kostete der Hund einige tausend Euro.
Das Gericht stellte jedenfalls mit Hilfe eines Experten fest, dass der angebliche Zwergspitz eher ein Mittelspitz war. Denn für einen Zwergspitz war er um genau einen Zentimeter zu groß. Das Gericht legte den Beteiligten einen Vergleich nahe, also auf einen Prozess zu verzichten, auch weil die Käufer ihren mittlerweile geliebten Hund nicht mehr hergeben wollten.
Pferd eingeschläfert - Tierärztin in Heidelberg verklagt
Dramatischer war der Fall eines Pferdes, das an einer hartnäckigen Kehlkopfentzündung litt. Die herbeigerufene Tierärztin schlug vor, das Tier mit Cortison zu behandeln. Die Besitzerin stimmte zu. Auch, weil diese Therapie vergleichsweise günstig sei, so das Gericht. Die Tierärztin wies darauf hin, dass eine solche Behandlung auch Nebenwirkungen haben kann - wie zum Beispiel eine Entzündung der Huflederhaut, die sogenannte Hufrehe.
Und genau das trat bei der Stute auf: Sie quälte sich so sehr, dass sie schließlich eingeschläfert werden musste. Der Streitwert in diesem Fall: 60.000 Euro, denn das Pferd sollte eigentlich bei Turnieren antreten. Das Gericht musste dann entscheiden, ob sich die Hufrehe durch die Cortisonbehandlung entwickelt hat oder ob Übergewicht die Ursache war. Das Urteil: Die Cortison-Behandlung sei angemessen gewesen und die Stute "nicht zu moppelig". Am Ende gab es keinen Schadenersatz von der Tierärztin für die Kläger.
Insgesamt verzeichnet das Landgericht Heidelberg in diesem Jahr nach eigenen Angaben eine deutlich steigende Zahl von Strafverfahren. Das sei vor allem auf die Aktivität der Staatsanwaltschaft zurückzuführen.