Das Gericht hörte heute einen Lärmgutachter, der auch Tonbeispiele aus ausgewählten Nächten vorspielte. Geschrei und Dauerlärm waren deutlich zu hören. Übliche Lärmgrenzwerte wurden bei der Messung an zwei Wohnungsfenstern der Kläger deutlich überschritten. Der Verwaltungsgerichtshof muss jetzt entscheiden, ob die Stadt Heidelberg kürzere Kneipen-Öffnungszeiten verordnen muss. Die Anwohner argumentieren, gestützt durch ein aktuelles Lärmgutachten, dass nur so die Einhaltung einer Nachtruhe möglich sei. Die Gastwirte sehen durch eine Beschneidung der Öffnungszeiten ihre Existenz bedroht Rund 40 Anwohnern, Gastwirte und Vertreter der Stadt verfolgten heute die Verhandlung. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch veröffentlicht.
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