Die beiden Männer hatten im Prozess gestanden, in Mannheim mehrfach Gegenstände auf vorbeifahrende Autos und Lastwagen geworfen zu haben, darunter ein Hammer und Hantelscheiben. Ein Fahrer wurde dabei leicht verletzt. Das Gericht verurteilte die beiden Männer nun wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Versuchte Tötung oder versuchter Mord, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sah das Gericht nicht. Der vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass den beiden Männern erst im Prozess klar geworden sei, wie gefährlich ihre Taten waren.
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